15.22

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich kann mich den Lobreden meiner Vorredner nur anschließen. Die Volks­anwaltschaft ist zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet und steht auf Bundesebene seit 1981 auch im Verfassungsrang. Sie steht allen Frauen und Männern in Österreich bei Problemen mit Behörden zur Verfügung und ist zu einem unverzicht­baren Element geworden.

Neben der Aufgabe, die die Volksanwaltschaft seit 2012 innehat, nämlich den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich sicherzustellen, sind es auch noch viele andere Aufgaben, die sie wahrnimmt, zum Beispiel auch das neu übernom­mene Opcat und auch das Heimopferrentengesetz, das den Betroffenen in Österreich mehr Sicherheit bringt. Nach diesem Gesetz haben seit Juli 2018 nun auch Personen, die als Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Heilanstalten und Kinderheimen misshandelt worden sind, die Möglichkeit, einen An­trag auf Heimopferrente zu stellen. Durch diese Novelle wurden gravierende Gesetzes­lücken geschlossen und damit auch einer Forderung der Volksanwaltschaft Folge ge­leistet.

Die Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte in Justizanstalten, Kasernen, Al­ters- und Pflegeheimen, Wohngemeinschaften für Jugendliche und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist ein wichtiger Teil der Tätigkeit der Volksanwaltschaft. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass die Volksanwaltschaft fast 4 000 Einrichtungen in Österreich überprüfen kann. Jährlich tut sie dies in 500 Einrichtungen.

Momentan steht die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung im Einkom­mensbereich im Fokus. Ein Missstand, den die Volksanwaltschaft schon lange auf­zeigt, ist, dass Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind, sozialrechtlich nicht wirklich abgesichert und so weiterhin benachteiligt sind. Auch das ist ein großer Be­reich.

Als Obfrau des Volksanwaltschaftsausschusses steht es mir hier jetzt aber auch an, Danke für die gute Zusammenarbeit der Volksanwälte mit dem Ausschuss und auch mit dem Parlament zu sagen. Es war eine hervorragende Zusammenarbeit. Ich möchte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft Danke sagen, denn ohne ihr Engagement wäre die Volksanwaltschaft nicht in der Lage, dieses enorme Pensum abzuarbeiten.

Ich möchte an dieser Stelle auch meinem Volksanwalt, Dr. Fichtenbauer, ein Danke sagen. Du hast in diesen Jahren sehr viele Themen aufgegriffen, die uns wichtig wa­ren, egal ob es die Scheinanmeldungen waren, mit denen du dich beschäftigt hast, oder aktuell auch die Mathematikmatura, die sehr schwierig war. Letztes Jahr hat ja fast jeder Fünfte die Mathematikmatura nicht bestanden, jetzt ist es jeder 20., Gott sei Dank. Auch da hat die Volksanwaltschaft eine amtswegige Prüfung eingeleitet und das hat, glaube ich, auch zu Verbesserungen geführt.

Personalmangel in den Polizeiinspektionen war dir auch immer ein großes Anliegen, und ganz wichtig – ich glaube, darauf wird Kollegin Mühlberghuber noch eingehen – waren dir chronisch kranke Kinder. Dazu hat sogar eine Fachveranstaltung im Parla­ment stattgefunden, und dabei war dein Engagement riesengroß. Ich weiß, dass du noch sehr viele Anregungen oder Initiativen für uns hättest, aber ich verspreche dir, dass wir die auch weiterhin verfolgen werden.

Ich bin sehr froh, dass wir es geschafft haben, diesen Antrag mit dem Bekenntnis zur Volksanwaltschaft und deren langfristiger Finanzierung gemeinsam mit der SPÖ, JETZT und den NEOS einzubringen. Das ist notwendig, und ich weiß das aus meiner langjährigen Tätigkeit als Obfrau des Volksanwaltschaftsausschusses. Diese Forde­rung ist von den Volksanwälten immer wieder gestellt worden, und ich bin sehr froh, dass wir euch dieses Geschenk zum Abschied noch machen können.

Was mir persönlich noch ganz wichtig gewesen wäre, ist die Ausweitung der Prüfkom­petenz. Auch diese hat die Volksanwaltschaft immer wieder gefordert. Die Volksanwalt­schaft möchte gerne die Prüfkompetenz analog zum Rechnungshof ausüben. Deshalb bringe ich einen dahin gehenden Antrag ein, wissend, dass die SPÖ und auch die ÖVP diesem Antrag leider nicht zustimmen werden. Ich finde das schade, weil das ja auch den neuen Volksanwälten, die morgen zu wählen sind, die Arbeit etwas erleichtert hät­te und ein gutes Signal an sie gewesen wäre.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwalt­schaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf jene Rechtsträger, die auch der Prüfkompetenz des Rechnungshofs unterliegen, ausgeweitet wird.“

*****

Ich würde mich trotzdem freuen, wenn die Kollegen von SPÖ und ÖVP diesen Antrag mitunterstützen könnten.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal persönlich bei den drei Volksanwälten bedanken, ihnen alles Gute für die Zukunft wünschen, und ich hoffe, wir sehen uns bei der einen oder anderen Veranstaltung doch noch einmal wieder. Alles Liebe, alles Gu­te für Sie! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwalt­schaft, eingebracht in der 80. Nationalratssitzung der XXVI. GP am 12. Juni 2019, im Zuge der Debatte zu TOP 5: 42. Bericht der Volksanwaltschaft (III-240 d.B.)

Der Ausbau der Volksanwaltschaft zu einer starken Anwaltschaft für Österreichs Bür­gerinnen und Bürger soll weiter forciert werden. Analog zum Rechnungshof soll die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger erweitert wer­den.

Die Ausweitung der Prüfkompetenz auf jene Rechtsträger, die auch der Prüfkompetenz des Rechnungshofs unterliegen, ist eine gebotene Abrundung der parlamentarischen Kontrolle der Vollziehung. Die Volksanwaltschaft soll ihre Prüftätigkeit – so wie der Rechnungshof – bei ausgegliederten Rechtsträgern vornehmen dürfen, jedoch nicht in Konkurrenz zum Rechnungshof eine Gebarungskontrolle oder eine Kontrolle strategi­scher Geschäftsziele bzw. unternehmerischer Ausrichtungen prüfen oder darauf Ein­fluss nehmen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf jene Rechtsträger, die auch der Prüfkompetenz des Rechnungshofs unterliegen, ausgeweitet wird.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.