11.32

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe jugendliche Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! (Abg. Neubauer: Sie hat auch schon dreimal ver­schieden abgestimmt!) Sie spielen eine zentrale Rolle in dieser Diskussion rund ums Rauchen und um das Rauchverbot in der Gastronomie. Ich habe in den letzten eineinhalb Jahren eine Reihe von Reden dazu gehalten, und glauben Sie mir, es war bei Gott nicht mein Lieblingsthema. Wir wissen alle, wie das seinerzeit zustande gekommen ist. Jetzt sind die Vorzeichen andere.

Ich weiß als ehemalige Kettenraucherin auch, wie es ist; wir alle, Sie auch, die Kolleginnen und Kollegen, die noch rauchen, wissen, dass Rauchen nicht gesund ist. (Abg. Neubauer: Ja, aber dann ist es auf der Straße auch nicht gesund, nicht nur im Lokal nicht!) Ich weiß aber auch, wie einfach es ist, dass man zu rauchen beginnt. Dazu bedarf es nicht einmal eines Lokals, dazu reicht manchmal schon – oder zu meiner Zeit reichte das damals – der Schulhof. Ich weiß andererseits auch, wie schwierig es ist, sich nach Jahrzehnten wieder aus dieser Sucht zu bewegen, von 60 Zigaretten täglich auf null zu kommen. Das ist ein harter Weg.

Die Diskussion rund um das Rauchen hat auch in der Öffentlichkeit einen Diskurs ausgelöst, und dafür bin ich sehr dankbar. Ich glaube nämlich, dass das Thema Eigen­verantwortung, das auch vom Kollegen Wurm angesprochen wurde, ganz anders ausgelegt werden kann, nämlich dahin gehend, als Erwachsener Verantwortung zu übernehmen, auch für die eigenen Kinder, egal, ob in geschlossenen Räumen oder zu Hause. (Abg. Wurm: Gastronomie, Gabi! Gastronomie!) Da appelliere ich selbst­verständlich an alle Erwachsenen, auch daheim oder auch auf Kinderspielplätzen nicht zu rauchen. Ich setze voraus, dass das dort nicht der Fall ist, dass man darauf wirklich Augenmerk legt.

In der Gastronomie haben wir jetzt eine Lösung gefunden. Wir haben aber auch – und das war mir ein besonderes Anliegen – den Jugendschutz verschärft. Ich finde es sehr sinnvoll, dass an Jugendliche unter 18 Jahren keine Tabakwaren mehr verkauft wer­den. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Expertinnen und Experten in den Hearings haben uns viele Aspekte vor Augen geführt. Mir besonders in Erinnerung geblieben ist eine junge Frau, die seinerzeit als Austauschschülerin einen Vergleich zwischen Jugendlichen in Australien und in Öster­reich angestellt hat. Ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung, ob Jugendliche rauchen oder nicht, war der Preis der Tabakwaren, aber andererseits auch, dass es in Australien überhaupt nicht cool ist, als Jugendlicher zu rauchen. Ich würde mir auch von allen österreichischen Jugendlichen wünschen, dass sie es halt nicht cool finden, zu rauchen.

Zum Thema Gastronomie: Uns wäre es ein Anliegen gewesen, die Gastronomie­be­triebe, die noch ab 1.1.2018 investiert haben, mit 50 Prozent Rückgabe der Inves­titionen zu entlasten. Auch wirklich inständig wollten wir haben, dass die Anrainer, die von Lärm vor den Lokalen betroffen sind, dafür nicht die Gastronomiebetriebe und die Besitzer haftbar machen können. Das wird uns leider nicht gelingen. Wir haben aller­dings Abänderungsanträge eingebracht.

Ich möchte einen weiteren Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Antrag 859/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherin­nen- bzw. Nichtraucherschutz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Z 4 lautet wie folgt:

„4. § 18 Abs. 15 lautet:

„(15) § 12 Abs. 1 Z 4 tritt mit 1. November 2019 in Kraft. § 13 a und § 13 b Abs. 4 treten mit 31. Oktober 2019 außer Kraft.““

*****

Zum Abschluss noch ein Appell meinerseits: Diejenigen, die rauchen, mögen bitte alle Hilfsangebote von Ärzteschaft, Apothekern et cetera in Anspruch nehmen, um einen Weg aus der Sucht zu finden! Diejenigen, die nicht rauchen, mögen bitte dabei bleiben!

Das würde ich mir wünschen, vor allem für Sie, für die Jugendlichen in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kucher, Gabriela Schwarz, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA

Kolleginnen und Kollegen

betreffend den Antrag 859/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird

            Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

            Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Z 4 lautet wie folgt:

 „4. § 18 Abs. 15 lautet:

 „(15) § 12 Abs. 1 Z 4 tritt mit 1. November 2019 in Kraft. § 13 a und § 13 b Abs. 4 treten mit 31. Oktober 2019 außer Kraft.““

Begründung:

Das spätere Inkrafttreten wurde vereinbart, um auch den Gastronomen mehr Zeit zu geben um sich auf das absolute Rauchverbot einzustellen.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte.