Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 59

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kümmern, die sich tagtäglich bemühen, von den Wassermeistern über die Gemein­deräte bis hin zu den Bürgermeistern! (Beifall bei der ÖVP.)

Dass wir in Österreich sauberes Trinkwasser haben, verdanken wir den Menschen, die dafür gearbeitet haben, das ist aber auch ein entsprechendes Ergebnis des Gesetz­gebungsprozesses, denn das Wasserrechtsgesetz regelt die Nutzung des Wassers, aber auch die Reinhaltung der Gewässer. Die Vorgaben, die darin gemacht wurden, haben auch dazu geführt, dass wir in den letzten Jahrzehnten die Qualität des öster­reichischen Wassers enorm verbessert haben.

Vor diesem Hintergrund freut es mich umso mehr, dass es eine Einigung über einen gemeinsamen Antrag mit der SPÖ und der FPÖ gegeben hat – mit dem Ziel, die öffentliche Wasserversorgung weiterhin so zu gewährleisten wie bisher.

Es soll eine Änderung eines Bundesverfassungsgesetzes mit folgendem Text be­schlossen werden: Dass die Republik Österreich sich „zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu“ bekennt, dass „das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten“ ist.

Damit soll weiterhin die Versorgung mit Wasser in einwandfreier Qualität in ausreichen­der Menge durch kommunale Versorger, durch Wasserverbände, durch Wassergenos­senschaften, aber auch durch ausgelagerte Unternehmen, wie zum Beispiel die Stadt­werke oder die EVN Wasser, sichergestellt werden.

Es sollen aber so wie bisher auch private Hausbrunnen weiterhin möglich sein, weil es auch Bereiche gibt, wo eine zentrale Wasserversorgung nicht möglich oder nicht gewollt ist. Da greift dann das Wasserrechtsgesetz ein, denn das regelt die Nutzung des eigenen Wassers zur eigenen Versorgung. Es regelt aber auch die zulässige Ent­nahmemenge und stellt auch eine nachhaltige Verfügbarkeit dieser wichtigen Res­source sicher.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem gemeinsamen Antrag soll noch deutlicher als bisher zum Ausdruck gebracht werden, dass die Aufrechterhaltung der hohen Qualität der Wasserversorgung eine Aufgabe der Republik, des Bundes, der Länder und auch der Gemeinden ist und dass das Eigentum an der Trinkwasser­versorgung weiterhin in öffentlicher Hand bleiben soll. – Ich danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

10.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Klubobfrau Rendi-Wagner ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.40.37

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir im Ibizavideo gesehen und gehört haben, war zweifelsohne der Tiefpunkt politi­scher Kultur in Österreich seit Jahrzehnten. Da wurde unverschämt über die Vergabe von Staatsaufträgen an eine russische Oligarchin, unverschämt über illegale Par­teien­finanzierung, unverschämt über den Verkauf einer großen österreichischen Tages­zeitung gesprochen – und es wurde über die Privatisierung des österreichischen Trink­wassers gesprochen.

Ja, in den letzten Wochen ist in Österreich viel spekuliert worden: War das bloß eine Prahlerei, eine bsoffene Gschicht? Oder waren es konkrete Pläne, die diesem Video und dem darin Gesagten zugrunde liegen? – Das ist zweifelsohne eine interessante


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