Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 58

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der Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 1. September 2019 zu setzen.

Damit haben wir die Fristsetzungen jetzt erledigt.

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Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 12 „Wiener Stunden“ vereinbart; folgende Redezeiten ergeben sich daraus: ÖVP 222, FPÖ und SPÖ je 198, JETZT und NEOS je 66 Minuten.

Für die klubfreien Abgeordneten beträgt die Redezeit 33 Minuten; die Debattenredezeit wird auf 5 Minuten begrenzt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeiten.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen der Zustimmung bitten. – Das ist einstim­mig angenommen.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.36.251. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desverfassungsgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nach­haltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (677 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Kollege Gerstl hat auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Kollege Ofenauer. Ich darf ihm das Wort erteilen.


10.37.04

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Saube­res Wasser ist neben Luft und Nahrung unsere Lebensgrundlage. Trinkwasser in bester Qualität und in ausreichender Menge zu haben, ist für uns selbst alltäglich, verglichen mit anderen Regionen ist das allerdings bei Weitem keine Selbstver­ständ­lichkeit. Wir tragen deshalb auch Verantwortung dafür, dass auch zukünftige Genera­tionen über sauberes und gesundes Wasser verfügen können. Auch in Zukunft muss deshalb eine qualitativ einwandfreie und vor allem auch mengenmäßig gut abge­sicherte Trinkwasserversorgung – vor allem auch zu sozial verträglichen Preisen – ge­währleistet sein.

Eine ordnungsgemäße Wasserversorgung ist nämlich eine entscheidende Grundlage für die Lebensqualität in unseren Gemeinden. Dessen sind sich auch die Gemein­de­vertreter sehr bewusst, denn die Ausgaben der Wasserver-, aber auch der Abwas­serentsorgung sind regelmäßig die höchsten in unseren Gemeindebudgets. Deswegen an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an alle diejenigen, die sich darum


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