Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 78

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der Gesetzgeber glaubt, dass ich mir damit gesundheitlichen Schaden zufüge? Ich finde, das ist die wahre Problematik, dass man da eben in diese persönlichen Eigentumsrechte eingreift und vorschreibt, was man mit Privateigentum oder im Privateigentum tun darf und was nicht.

Als Vorwand wird der Arbeitnehmerschutz verwendet. Denken wir einmal weiter! Es gibt ja auch Kellnerinnen und Kellner, die rauchen. Was ist dann mit denen? Wird die Rauchpause, die sie sich hin und wieder gönnen, von der Arbeitszeit in Abzug gebracht? Ich weiß ja auch nicht, was Sie sich da denken. Vor allem bei der ÖVP gibt es sowieso ein Hin und Her, ein Rückgrat wie ein Gartenschlauch. Wir Wirte werden von euch als Trottel der Nation hingestellt. Die Wirte haben in abgetrennte Raucher­räume investiert, in Belüftungsanlagen et cetera. Ihr habt ihnen die Allergenverordnung umgehängt, barrierefrei muss jeder Betrieb sein, die Registrierkassenpflicht habt ihr ihnen aufoktroyiert. Die Pommes- und Schnitzelverordnung ist eine EU-Geschichte, okay.

Es gibt so viele Auflagen und so viele Kontrollen, dass niemand mehr Gastwirt sein will. Das merken wir jetzt bei den Betriebsübernahmen. Kollege Linder hat es ange­sprochen: Die Hälfte aller Gasthäuser hat in den letzten Jahren zugesperrt.

Ihr, liebe ÖVP, habt mit den Bauern schon das Problem gehabt. Für das Bauern­sterben seid ihr verantwortlich, indem ihr nur industrielle Landwirtschaft gefördert habt, und jetzt seid ihr auch die Totengräber der Wirte. Ich warte ja nur darauf, dass ihr euch selbst einmal euer eigenes Grab schaufelt – und das würde mich dann auch freuen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.52


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte.


11.52.48

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Jetzt muss schon das Bauernsterben herhalten, wenn es um das Rauchverbot geht. Eigentlich ist ja schon fast alles zum Rauchverbot gesagt worden. Seit 2015 arbeiten wir daran herum. 2015 wurde es zum ersten Mal beschlossen, 2018 hätte es in Kraft treten sollen, dann wurde es wieder aufgehoben. 890 000 Bürgerinnen und Bürger haben für das Rauchverbot in der Gastronomie unterschrieben, es tritt am 1.11.2019 in Kraft. Vier Jahre Übergangsfrist ist schon eine zähe Geschichte für ein Projekt, das an und für sich nicht so gigantisch groß ist, aber ich sage auch, für österreichische Verhältnisse ist es eigentlich ein Reformturbo: Wenn Sie die An­gleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer anschauen – 40 Jahre Über­gangsfrist –, dann sind ja die vier Jahre eine Kleinigkeit. (Abg. Schimanek: Um Gottes willen!)

Mein Dank gilt an dieser Stelle den Kollegen von der ÖVP, die die Gelegenheit genutzt haben, sich – sobald sie aus der freiheitlichen Geiselhaft entlassen waren – wieder auf den Boden der Vernunft zurückzubegeben. (Abg. Neubauer: Folgt jetzt die Politik dem Recht oder umgekehrt?) Wir haben im Gesundheitsausschuss 14 Experten gehört. Diese Experten haben sich den Mund fusselig geredet, haben Studien aus aller Herren Länder präsentiert, haben eigene Studien präsentiert, um dann von Abgeordneten des Hohen Hauses mit Stammtischargumenten abgeschasselt zu werden. Wenn das Ziel der Hearings war, das österreichische Parlament zu blamieren, dann ist dieses Ziel erreicht worden. – Leider Gottes!

Man hört es auch hier wieder, wenn Kollege Wurm sagt, die Begründungen für das Rauchverbot seien unwissenschaftlich. Er hat ja auch im Ausschuss zu einem


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