Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 77

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Ja, heute ist ein Freudentag für Österreich, weil wir eines zeigen: Wir zeigen, was möglich ist, wenn wir verantwortungsvolle Politik über Parteigrenzen hinweg machen. Es gelingt ein großer Schritt, auf den ich persönlich sehr stolz bin, stolz auf die Politik, die wir heute in diesem Hause machen, weil wir zeigen, dass die Vernunft hier Herr oder Frau dieser Entscheidung ist, auch wenn es manchmal ein bisschen länger dauert.

Lassen Sie mich zum Schluss all jenen Menschen danken, die sich in den letzten Jahren persönlich dafür eingesetzt haben, dass wir heute zu diesem Punkt kommen und diese wichtige Entscheidung treffen. Es sind 900 000 Menschen, die das Nicht­raucherschutzvolksbegehren unterschrieben haben. Es sind zahlreiche Ärztinnen, Ärzte und auch NGOs, die sich dafür eingesetzt haben. Es war Sabine Oberhauser, die in den Jahren vor 2015 und 2015 persönlich mit all ihrem Einsatz trotz ihrer Krankheit dafür gekämpft hat. Das sind wir ihr schuldig. Ich möchte mich bei jedem und jeder Einzelnen von ihnen bedanken, dass sie dieser und ihrer Verantwortung nachkommen. Ja, sie tun das Richtige, wir tun das Richtige! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.48


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte.


11.48.23

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Na, Sie gefallen mir vielleicht, Frau Kollegin Rendi-Wagner. Sie stellen sich hierher und versuchen, die leidenschaftliche, überzeugte Kämpferin für das Nichtrauchen zu sein. (Ruf bei der SPÖ: Das ist sie ja!) Mag ja sein, dass Sie so denken, mag ja sein, dass Ihnen das Rauchen unangenehm ist, mir ist es das nicht, ich bin leidenschaftlicher Raucher. Aber wenn Sie hier heraußen schon so sprechen, dann müssen Sie diese Linie auch konsequent durchtragen und nicht beim von der SPÖ veranstalteten Donauinselfest sämtliche Standlbetreiber dazu verpflichten, Rauchwaren zu verkaufen. (Beifall bei der FPÖ.) Wo bleibt da Ihre Geradlinigkeit, wo bleibt Ihre Konsequenz? Also diese Doppelmoral soll hiermit einmal aufgezeigt werden. (Abg. Neubauer: Dazu kann sie noch lachen!) – Ja, wird ihr irgendwann einmal schon noch vergehen.

Gut, es hat einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die ÖVP hat ja darauf gehofft, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz kippen wird. Wahr­scheinlich waren sie ein bisschen peinlich berührt, die schwarzen Brüder, als das nicht der Fall war. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Auf eines kann man doch noch zählen in diesem Land, nämlich dass der Verfassungsgerichtshof persönlicher Freiheit sehr wohl den Vorrang vor Fremdbestimmung erteilt. Und genau darum geht es auch. Es geht um die Möglichkeit, selbst entscheiden zu dürfen, es geht auch darum, ein gewisses Maß an Eigenverantwortung zu übernehmen.

Es muss – und so ist meine Meinung dazu – dem Wirt freigestellt werden, ob er es erlaubt, dass in seinen Räumlichkeiten geraucht wird, und dem Gast muss es freigestellt werden, in welches Lokal er geht: dorthin, wo geraucht wird, oder dorthin, wo nicht geraucht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Für mich stellt sich dieses Gesetz jetzt als ein Eingriff in ein höchstpersönliches Recht dar, in das Eigentumsrecht. Es ist speziell im ländlichen Raum so, dass viele Gastwirte nicht nur Betreiber des Gastronomiebetriebes sind, sondern auch Besitzer der jewei­ligen Liegenschaft, des jeweiligen Gebäudes. Jetzt gehört dem Wirt dieses Gebäude, jetzt wird ihm vom Gesetz her gesagt: Du darfst in deinem Eigentum nicht mehr rauchen lassen. – Wie weit wollen wir es denn noch treiben? Geht das dann auch bis in die privaten Wohnzimmer hinein? Ich darf bei mir zu Hause nicht mehr rauchen, weil


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