Der Bereich Impfen und Impfbereitschaft war wesentlicher Bestandteil der Aktivitäten der letzten Bundesregierungen. Wir werden eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz vorbereiten, mit dem der elektronische Impfpass dann im kommenden Jahr in die Pilotierungsprozesse kommt. Damit werden wir im Herbst in Begutachtung gehen, sodass mein Nachfolger, meine Nachfolgerin das dann gemeinsam mit Ihnen zur Beschlussfassung bringen kann.
Wir werden genauso weiter an Aktivitäten und Entscheidungsgrundlagen im Bereich der Pflege arbeiten – auch das sind wichtige Themen, die die Vorgängerregierungen behandelt haben, die aber auch nachfolgende Regierungen ganz sicher weiter behandeln werden.
Wir werden dem Nationalrat eine Reihe von Berichten übermitteln – der Lebensmittelbericht liegt schon bei Ihnen, andere werden im Herbst folgen –, um auch damit Entscheidungsgrundlagen für Sie zur Verfügung zu stellen. Und ich werde auch die erforderlichen Verordnungen in meinem Wirkungsbereich erlassen, die für bereits beschlossene Gesetze erforderlich sind – zum Beispiel zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz oder anderen. Die e-Card-Verordnung und andere Verordnungen werden auf den Weg gebracht werden, sodass die Umsetzung zeitgerecht und ohne große Probleme vonstattengehen kann.
Zuletzt darf ich mich am Ende meiner Ausführungen in meiner Rolle als Gesundheitsministerin ganz ausdrücklich bei Ihnen allen dafür bedanken, dass es eine so breite Unterstützung für diese Initiative zum Nichtraucherschutz gibt. Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.17
Präsidentin Doris Bures: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Zu Wort ist dazu jetzt niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den im Antrag 859/A der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.
Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag.a Greiner, Kolleginnen und Kollegen,
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Kolleginnen und Kollegen sowie
Abänderungsantrag der Abgeordneten Kucher, Schwarz, Mag. Loacker, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag.a Greiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der Änderungen des Initiativantrages beinhaltet.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungs- und Zusatzantrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
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