Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 89

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Die Abgeordneten Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die Änderung der Z 4 sowie die Einfügung neuer Ziffern 5 bis 7 zum Inhalt hat.

Wer sich für diese Abänderung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Kucher, Schwarz, Mag. Loacker, Holzinger-Vogtenhuber, Kollegin­nen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Änderung der Z 4 einge­bracht.

Wer sich für diese Abänderung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zu­stim­mung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativ­antrages.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

12.20.143. Punkt

Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (905/A)

4. Punkt

Antrag der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz geändert wird (695/A)

5. Punkt

Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskom­mis­sions-Gesetz geändert wird (780/A)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis 1. Juli 2019 gesetzt.

Zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 liegt kein Wunsch auf eine mündliche Bericht­erstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte, Herr Ab­geordneter.


 


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