Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 141

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

tenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungs­kommissions-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

Damit gelangen wir zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit, somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

14.32.589. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenrechnung der NSchG-Belastungen (123/A)(E)

10. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlagsfreies Sonderruhegeld (124/A)(E)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis 1. Juli 2019 gesetzt.

Es liegt kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung vor, somit gehen wir in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kirchbaumer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.33.50

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Bundes­minis­terInnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und hier bei uns auf der Galerie! Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag der SPÖ wird ein absolut falscher Weg eingeschlagen. Es sollte unser Anliegen sein, gleiche Bedingungen für alle Pensionistinnen und Pensionisten zu schaffen. Eine gesetzliche Einzelmaßnahme für eine Gruppe, die dann gegenüber anderen Pensionistinnen und Pensionisten bevorzugt wird, halte ich für den falschen Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte hier nur ein Beispiel dafür nennen, wie es aussieht, wenn wir diesen absolut falschen Weg einschlagen: Eine Frau geht im Alter von 59 Jahren in Pension und hat Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr. Sie hat ihr Leben lang hart gearbeitet, zwei Kinder großgezogen, den Haushalt geführt, ihre Eltern versorgt und zudem noch fünf Tage in der Woche hart gearbeitet. Sie hat eine Pension von 1 100 Euro netto im Monat. Sie hat Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr, weil sie nicht in die Regelpension gegangen ist, sondern ein Jahr früher.

Ein Nachtschwerarbeiter geht mit 57 Jahren – also zwei Jahre früher – in den Ruhe­stand und hat eine Pension von 2 318 Euro netto. Dieser Arbeiter soll jetzt noch einen zusätzlichen Bonus von 300 Euro netto bekommen, weil bei dieser Pension die Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr gestrichen werden sollen.

Finden Sie das allen anderen Pensionistinnen und Pensionisten und den Menschen in Österreich gegenüber gerecht und fair? Sind diese um so viel weniger wert? – Ich


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite