Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 145

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sen, sodass die Finanzierung über die Jahrzehnte gesichert ist. Wenn 3,5 Prozent der Bruttolohnsumme (Abg. Wurm: 3,5 Prozent!) – ja, 3,5 Prozent der Bruttolohnsumme – über einen Zeitraum von drei bis vier Jahrzehnten für jeden Beschäftigten, der Nacht­schwerarbeit leistet, einbezahlt werden, dann ist dieser vorzeitige Antritt ohne Abschläge garantiert gesichert, weil das mit diesen Beiträgen finanziert ist.

Ich erkläre es Ihnen am Beispiel der Firma, in der ich beschäftigt bin, nämlich der Voestalpine: In der Voestalpine sind nur am Standort Linz 3 800 Menschen in der Nachtschwerarbeit beschäftigt, und für diese 3 800 Menschen in der Schwerarbeit werden pro Jahr 7,4 Millionen Euro an Sonderbeiträgen für das Sonderruhegeld wegen Nachtschwerarbeit einbezahlt. (Abg. Kirchbaumer: Es ist teuer ...!) Das heißt, wenn ich da mit dem Hochrechnen anfange, und ich kann ein bisschen rechnen, dann weiß ich, dass dieses Sonderruhegeld ohne Abschläge garantiert finanziert wäre – auch ohne die Dinge, die Sie genannt haben, die man da angeblich braucht.

Der zweite Antrag, meine Damen und Herren, bezüglich der NSchG-Belastungen: Das Nachtschwerarbeitsgesetz sieht vor, dass man während der Arbeitszeit überwiegend eine Belastung haben muss. Was heißt „überwiegend“? – Das musste erst gesetzlich geklärt werden: Das heißt, die Betroffenen müssen mehr als 4 Stunden eine Belastung haben, damit sie sich auf das Nachtschwerarbeitsgesetz berufen können. Das be­deutet, wenn man mehr als 4 Stunden Hitze ausgesetzt ist, kann man das machen. Wenn man aber 2 Stunden Hitze, 2 Stunden Lärm und 2 Stunden Erschütterungen ausgesetzt ist, dann kann man sich nicht auf dieses Gesetz berufen, weil es ja heißt: eine Belastung überwiegend. Daher gibt es von uns diesen Antrag, eine Zusam­menrechnung der NSchG-Belastungen vorzunehmen. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag 123/A(E) „betreffend Zusammenrechnung der NSchG-Belastun­gen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, zu den bestehenden Kriterien neue Belastungskriterien für Schwerarbeit aufgrund der Veränderungen der Anforderungen die an ArbeitnehmerInnen gestellt werden, zum Beispiel länger und flexibler zu arbei­ten, neu festzulegen.“

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Der Grund ist, dass sich die Arbeitswelt natürlich geändert hat und diese Altbelas­tungen sehr wohl noch vorhanden sind, aber viele neue Belastungen auf diese Men­schen zukommen. Daher ist es notwendig, auch hier eine Änderung herbeizuführen.

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Es wird ja immer von besseren Arbeitsbedingungen geredet. Ich glaube, mein Unternehmen, die Voestalpine, versucht über Jahrzehnte für seine Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen herbeizuführen. Es gibt aber Tätig­keiten, da kann man Arbeitsbedingungen verbessern, so viel man will, die werden trotzdem im NSchG drinnen bleiben, weil man das nicht wegbringt, wenn jemand etwa im Stahlwerk, am Hochofen oder sonst irgendwo arbeitet.

Wenn da jemand verlangt, man soll gleiche Bedingungen für die Pensionisten schaf­fen, dann möchte ich eines sagen – ich werde jetzt polemisch, und ich habe es in


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