Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 155

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und Bravorufe bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Haubner, Kassegger und Schimanek.)

15.15

15.15.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den im Antrag 338/A der Abgeordneten Schieder, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.

Hierzu haben die Abgeordneten Heinisch-Hosek, Bogner-Strauß, Belakowitsch, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf im Antrag 338/A samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des Abänderungs­an­trages der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Bogner-Strauß, Belakowitsch, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in der dritten Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig, und somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

15.16.27 12. Punkt

Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutangestell­tengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (274/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zum 12. Tagesordnungspunkt.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Bericht­erstattung eine Frist bis 13. Juni gesetzt.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung liegt im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung nicht vor.

Als Erster gelangt Herr Klubobmann Wöginger zu Wort. – Bitte.


15.17.06

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben auch in diesem Fall letzten Endes einen gemeinsamen Antrag zustande gebracht, der das Ehrenamt, insbesondere die Einsatzkräfte, unter­stützt.

Worum geht es? – Es geht darum, dass, wenn ein Großschadensereignis eintritt – das war in den letzten Jahren ja immer wieder der Fall –, geregelt ist, dass die Einsatz­kräfte, sprich Feuerwehrkameraden oder auch Rettungsleute zum Beispiel vom Roten Kreuz, dann vom Arbeitsplatz weg können, auch die Entgeltfortzahlung für die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert ist und der Unternehmer, der Dienstgeber, diesbezüglich einen Bonus erhält, und zwar in der Form, dass pro Tag 200 Euro aus dem Katastrophenfonds sozusagen rückvergütet werden. Das ist ein Bonussystem, das die Feuerwehren auch selber vorgeschlagen haben.

 


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