Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 170

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Hierzu haben die Abgeordneten Muchitsch, Hanger, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile, schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Hanger, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 5 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativantrages und bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer in der dritten Lesung auch ein Zeichen der Zustimmung gibt, den bitte ich, das zu geben. – Was damit getan ist. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsabgeordneten - - (Allge­meine Heiterkeit. – Abg. Jarolim: Über den entschlossenen Abgeordnetenantrag!) – Ich bitte, meinen Versprecher höflichst zu entschuldigen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Arbeitszeitumverteilung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, ent­schlossen um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher nützt die Entschlossenheit nichts, der Antrag ist abgelehnt.

15.48.0913. Punkt

Antrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konversionstherapien stoppen (558/A)(E)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Bericht­erstattung bis 1. Juli 2019 gesetzt.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 liegt nicht vor.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Engelberg. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte.


15.48.41

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! In der gegenständlichen Vorlage geht es um ein Verbot der Ausübung von Konversions- und vergleichbaren reparativen Therapieformen an Minderjährigen.

Ich gehe einmal davon aus, dass die meisten von Ihnen mit diesen Begriffen nichts oder nur sehr wenig anfangen können. Tatsächlich haben sie erfreulicherweise in Österreich auch kaum eine Relevanz, ebenso wenig in Deutschland und in der Schweiz, wo es aber gerade jetzt sehr ähnliche Gesetzesinitiativen gibt. Eine gewisse


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