Der massive Einsatz und die breitbandige Abtötung führen im gesamten ökologischen Kreislauf zur Dezimierung der Artenvielfalt. Schmetterlinge, Bienen, andere Insekten oder auch Feldvögel sind durch einen massiven Verlust von Nahrungshabitaten stark betroffen. Die Kombination aus massiven Rückgängen bei den Pflanzen- und Tierbeständen – nicht nur Insekten, sondern (teilweise dadurch bedingt) auch die wildlebenden Wirbeltiere verschwinden (Österreich hat in den letzten 30 Jahren rund 70 Prozent seiner Wirbeltierbestände eingebüßt, https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5533069/Rund-70-Prozent-der-Wirbeltiere-in-Oesterreich-verschwunden) – und dem durch den Klimawandel erhöhten Anpassungsdruck auf die heimische Fauna und Flora erfordert auch hinsichtlich der Artenvielfalt und der Bewahrung der Ökosysteme sofortige Maßnahmen im Sinn des Vorsorgeprinzips.
Zu Zi 3:
In einer früheren Novellierung wurden zwei § 18 Abs. 10 beschlossen. Um allfällige Irritationen zu verhindern, wird dies korrigiert, indem ein Absatz 10a geschaffen wird.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ja, das ist heute eine echte Bauchwehentscheidung. Sie fällt mir nicht leicht, und sie fällt niemandem bei NEOS leicht.
Wir haben uns entschieden: NEOS wird beim Thema Glyphosat sowohl den Antrag der ÖVP als auch den Antrag der SPÖ unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Sieber.)
Warum haben wir so viel Bauchweh? – Ich erkläre es Ihnen: Weil beide Anträge in Wahrheit populistisch sind und das einfach nicht Sinn der Sache ist.
Das Totalverbot der SPÖ, basierend auf dem Vorsorgeprinzip, wie es der Herr Kollege gerade ausgeführt hat, wird – das kann Ihnen jeder Europarechtler bestätigen – mit der derzeitigen Rechtslage nicht durchgehen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Und die Weichspülervariante der ÖVP geht halt nicht weit genug. Sie täuscht politische Aktivität vor, da müsste jedoch einfach mehr gemacht werden. Warum stimmen wir aber trotzdem beiden Anträgen heute zu?
Es gibt drei Gründe: Einerseits muss man aus unserer Sicht den Diskurs aufrechterhalten und die Diskussion über das Thema weiterführen, und zwar sachlich, denn es ist, wie Kollege Strasser schon gesagt hat, im Augenblick eine sehr emotional geführte Debatte, die keine sachliche Argumentation mehr zulässt. Deswegen muss man diese Diskussion am Köcheln halten und mit Experten und auch mit den Medien darüber reden. Vor allem diesen Verunsicherungen, die nicht nur bei den Landwirten, sondern vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehen, muss man entgegentreten, und zwar mit sachlicher Information. – Das ist der eine Grund.
Der zweite Grund ist, dass es offenbar neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die ein Verbot von Glyphosat möglicherweise auf Europaebene rechtfertigen könnten – ich sage möglicherweise und könnten, denn bisher haben die Studien, die die Ages bezie-
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