Änderung des Haftungsrechtes ist Teil des Aktionsplans für sichere Almen, den das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie allen relevanten Stakeholdern erarbeitet hat.
Zentrale Inhalte sind dabei die erhöhte Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher von Almen und Weiden sowie Standards für Bäuerinnen und Bauern. Damit wird ein einheitlicher Rahmen für das Verhalten auf Österreichs Almen und Weiden geschaffen, auf den sich Personen, Behörden und Gerichte direkt beziehen können. Zur rechtlichen Absicherung wird auch ein neuer Absatz in den § 1320 des ABGB eingefügt, der einen Haftungsausschluss für Bäuerinnen und Bauern festschreibt, wenn sich diese an die Standards halten.
Zum ersten Mal überhaupt gibt es eine Festschreibung der Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher, und deren Verhalten wird in die Interessenabwägung vor Gericht einbezogen. Betreffend die Interessenabwägung wurden seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus in Abstimmung mit der Almwirtschaft und dem Tourismus Verhaltensregeln für Freizeitnutzer auf Almen sowie seitens der landwirtschaftlichen Interessenvertretung Standards für die Alm- und Weidewirtschaft erarbeitet. Die Änderung des Haftungsrechts ist ein klares Signal des Miteinanders und bedeutet mehr Rechtssicherheit für unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern, mehr Klarheit bei der Freizeitnutzung der Almen und höhere Sicherheit für unsere Touristinnen und Touristen.
Elementar ist auch der Zeitpunkt der Abstimmung im Nationalrat: Rechtzeitig zur Almsaison schaffen wir Rechtssicherheit für die heimischen Almbäuerinnen und Almbauern, daher gilt mein Dank allen Beteiligten und dem Nationalrat, der dies heute beschließen möge. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
18.32
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Klubvorsitzende Beate Meinl-Reisinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Ich möchte ganz kurz auf zwei Argumente eingehen, die meine Vorredner vorgebracht haben.
Das erste Argument war, Frau Dr. Griss und auch Herr Kollege Noll hätten hier rein juristisch argumentiert. – Ich finde das spannend: das Selbstbewusstsein der österreichischen Nationalratsabgeordneten, die hier Gesetze beschließen und es als geradezu abwertend sehen, wenn man rein juristisch argumentiert. Ich muss wirklich sagen: Schämen Sie sich! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Noll. – Zwischenruf des Abg. Strasser.)
Das Zweite, das ich hier sagen möchte: Wenn Sie heute hier ein Gesetz beschließen, das keinerlei Wirkung hat, Prosa ist, dann streuen Sie den Menschen Sand in die Augen. Sie halten alle für komplett blöd, und das ist auch etwas, das Nationalratsabgeordnete nicht tun sollten! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Noll. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
18.33
Präsidentin Doris Bures: Obwohl nun niemand mehr zu Wort gemeldet ist und die Debatte geschlossen wird, es also nicht mehr erforderlich ist, sage ich Ihnen, Frau Klubvorsitzende, jetzt noch Folgendes: An sich hätte Ihr Redebeitrag es erfordert, an Sie zu appellieren, sich im Ton zu mäßigen. (Ruf bei der ÖVP: Ja, genau!)
Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
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