Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir nun zur Abstimmung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 656 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. (Ruf: Schau, Frau Griss!) – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Somit kommen wir gleich zur dritten Lesung. (Ruf: Der Schellhorn sitzt!)
Wer in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 910/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das SE-Gesetz, das Übernahmegesetz und das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 – AktRÄG 2019) (658 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit dem Initiativantrag zum Aktienrechts-Änderungsgesetz setzen wir eine EU-Richtlinie um, welche das Umfeld für die Aktionäre attraktivieren und die Grundsätze der Unternehmensführung für börsennotierte Unternehmen verbessern soll.
Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Vizekanzler, und auch bei unserem Bundesminister außer Dienst Josef Moser sowie bei den Mitarbeitern Ihres Hauses sehr, sehr herzlich für die Vorbereitung bedanken, denn die Umsetzung dieser Aktionärsrechterichtlinie ist ja legistische Feinarbeit und da durften wir auf die Ressourcen Ihres Hauses zurückgreifen. – Herzlichen Dank für die Begleitung.
Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei den Kollegen Stefan und Jarolim bedanken. Es war ein gutes gemeinsames Miteinander, sodass wir diese Aktionärsrechterichtlinie auf einer sehr breiten Basis als Initiativantrag einbringen konnten. – Danke dafür.
Wir schaffen einerseits Transparenz und klare erweiterte Berichtspflichten an die Aktionäre, auf deren Grundlage diese dann in den verschiedenen Gremien Entscheidungen informiert treffen können. Es wird auf bessere Transparenz Wert gelegt, so ist etwa die verpflichtende Abstimmung in der Hauptversammlung über die Vergütungspolitik des Unternehmens und auch die Legung eines jährlichen Vergütungsberichts erforderlich.
Zudem ist neu, dass bestimmte Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Rechtsträgern – sogenannte related party transactions – ab einer Schwelle von 5 Prozent der Bilanzsumme verpflichtend den Aufsichtsräten zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, und bei Geschäften, deren Auftragswert 10 Prozent der Bilanzsumme übersteigt, müssen sie darüber hinaus auch veröffentlicht werden.
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