Ich denke, dass es uns gerade bei dieser Art der Festlegung gelungen ist, eine Verhältnismäßigkeit bei den Berichtspflichten zu erreichen, nämlich eine Verhältnismäßigkeit, die einerseits keinen überbordenden Bürokratismus erfordert und andererseits auch festlegt, dass eben die entsprechenden Doppelgleisigkeiten vermieden werden, insbesondere dadurch, dass wir festgelegt haben, dass 100-prozentige Tochtergesellschaften zum Beispiel von dieser Berichtspflicht ausgenommen sind, da sie ja an die Muttergesellschaft berichten müssen.
Uns ist wichtig, dass die Aktionäre ausreichend informiert sind, dass sie wissen, für welches Unternehmen sie Informationen haben, denn dort investieren sie ja ihr Geld. Gleichzeitig aber schauen wir auf unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, denn sie brauchen Luft zum Atmen fürs Wirtschaften, das ist ja ihr Kerngeschäft. Wir haben uns deswegen, dafür bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich, bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie auf Folgendes verständigt: Wir haben Gold Plating vermieden und wiederum sozusagen keine Übererfüllung, keinen Bürokratismus und keine nicht notwendige Formalismen geschaffen, die wir wieder zurücknehmen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)
Das haben wir nämlich im Rahmen der Deregulierung mit dem Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 – das wir vor Kurzem beschlossen haben – begonnen. Wir haben damals 40 Maßnahmen zurückgenommen, die unsere Unternehmer belastet haben. Diesen Weg – ich denke, das ist ein wirklich notwendiger Weg –, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen und werden wir für Sie gerne nach der Wahl weitergehen, indem wir weiter an den Deregulierungen arbeiten werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Das haben wir gerade ...!)
Ich denke, wir haben eine ausreichend ausgewogene, für alle Seiten gute Lösung gefunden, die vor allem auch die Geheimhaltungsinteressen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen respektiert.
Was mich im Rahmen dieses Initiativantrages besonders gefreut hat, ist: Wir haben einen sachlichen Diskurs – ohne gekünstelte Aufregung – geführt. Es ist sichtlich ein gutes Gesetz geworden, da alle im Justizausschuss zugestimmt haben. – Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen. Danke noch einmal an den Herrn Vizekanzler und sein Haus. Ich freue mich, dass wir für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land eine gute Lösung finden konnten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stefan.)
18.39
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Muna Duzdar ist die nächste Rednerin. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Vorrednerin hat ja im Wesentlichen schon gesagt, worum es bei diesem Aktienrechts-Änderungsgesetz geht. Es ist im Grunde genommen nichts anderes als die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es geht um mehr Mitsprache und um mehr Transparenz im Aktienrecht. Ich werde jetzt nicht auf die technischen Details dieses Gesetzes eingehen, möchte aber in diesem Zusammenhang schon auch betonen, dass plötzlich Dinge möglich werden, die unter Schwarz-Blau eben nicht möglich waren. Da war man nämlich der Meinung: Sozialpartnerschaft braucht man nicht! Dialog? – Was ist das überhaupt?
Ich denke, dass jetzt eben klar geworden ist, wie wichtig die Einbindung der Sozialpartnerschaft ist und dass die Zeit des Drüberfahrens endgültig vorbei ist. Man sieht das natürlich auch daran, dass dieses Streitschlichtungsgremium, das man doch einige
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