Zeit lang infrage gestellt hat, jetzt beibehalten wird und die Sozialpartner auch weiterhin dort vertreten sein werden. Das ist, glaube ich, eine gute Sache. (Beifall der Abgeordneten Jarolim und Klaus Uwe Feichtinger.) – Danke, Hannes.
Wir sehen, sozialpartnerschaftlich haben wir jetzt im Bereich des Gesellschaftsrechts eine Richtlinie sinnvoll umgesetzt. Es werden die Mitwirkungsrechte sowohl des Aufsichtsrates als auch der Aktionäre positiv ausgestaltet. Ich kann Ihnen nur sagen: Kaum ist diese Regierung abgewählt, geht wieder etwas weiter in diesem Land. Das ist gut so und das ist auch gut für die Menschen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
18.41
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Markus Tschank ist der nächste Redner. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag soll heute eine Richtlinie der Europäischen Union zur langfristigen Mitwirkung der Aktionäre umgesetzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei, wie auch die Vorredner schon erwähnt haben, um die Vergütungspolitik von Aktiengesellschaften sowie um die Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Vergütungsberichtes. Darüber hinaus wird die Novelle zum Anlass genommen, die gesetzlichen Regelungen über das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu überarbeiten.
Zusammenfassend kann man sagen, jene Zuseher, die Aktien an einer börsennotierten Gesellschaft halten, dürfen sich freuen, da ihre Rechte mit dieser Umsetzung in nationales Recht sicherlich erweitert werden. Ziel der Richtlinie ist es, ein attraktives Umfeld für die Aktionäre zu schaffen, die Corporate Governance der börsennotierten Unternehmen zu verbessern und damit natürlich auch einen längerfristigen Erfolg börsennotierter Gesellschaften sicherzustellen.
Die Aktiengesellschaft ist seit jeher ein Träger von Innovation und ein Garant für Wissenstransfer. Sie hat in der modernen Wirtschaft bahnbrechende Bedeutung und dient als Motor des Wirtschaftssystems. Sie bietet Investoren die Chance, am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens teilzuhaben. Die Idee ist einfach: Jeder steuert einen Teil zum Gründungskapital bei, jeder haftet nur mit seinem Anteil und jeder erhält den seinem Anteil entsprechend ausschüttbaren Gewinn und ein Stimmrecht in der Hauptversammlung.
Allerdings gab es in den letzten Jahren zunehmende Tendenzen – das sei an dieser Stelle nicht unerwähnt gelassen –, die Rechte der Aktionäre einzuschränken. Große Aktiengesellschaften wie Google und Facebook haben vermehrt stimmrechtslose Aktien ausgegeben. Das ist ein Trend, der für Aktionäre negativ ist. Da gilt es, auch vonseiten des Gesetzgebers sehr, sehr wachsam zu sein.
Das britische Wirtschaftsmagazin „The Economist“ warnte in der jüngeren Vergangenheit angesichts der steigenden Zahl zahnloser Aktionäre bereits vor einem Trend zu autokratischen Unternehmen. Es gibt in jüngster Vergangenheit eine beängstigende Tendenz zur Entmachtung der Teilhaber. Die Aktionärsdemokratie, so sagt man, liegt im Krankenbett. Deshalb und gerade deshalb sind eben wirkungsvolle Behandlungsmethoden zu entwickeln, um genau diese Aktionärsrechte abzusichern. Wir begrüßen daher diese Initiative in dieser Richtlinie und auch die wirklich gute Umsetzung. – Noch einmal ein Dankeschön an alle, die involviert waren, an den Herrn Vizekanzler, an die Sprecher der anderen Fraktionen: Das ist wirklich ein gut gelungener Entwurf!
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