Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gödl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Gestern vor 26 Jahren, am 1. Juli 1993 wurde zum ersten Mal ein österreichweites Bundespflegegeldgesetz in Kraft gesetzt, und es war tatsächlich ein Meilenstein in der Sozialpolitik. (Die Abgeordneten Vogl und Muchitsch: Danke!) Die Zielsetzung war und ist auch heute noch, zum einen bei Pflegebedürftigen die Kosten, die durch den Pflegebedarf entstehen, diese Mehraufwendungen zu decken, und zum anderen damit auch ein möglichst selbstständiges Leben und Disponieren über das eigene Lebensumfeld zu gewährleisten. Es steht also beim Aspekt des Pflegegeldes durchaus dieser Grundsatz der Entscheidungsfreiheit für den Pflegebedürftigen ganz stark im Vordergrund.
Als das Pflegegeld 1993 eingeführt wurde, waren es von Beginn an circa 230 000 Bezieherinnen und Bezieher. Im Mai dieses Jahres waren es 463 000, also ziemlich genau doppelt so viele wie zum Zeitpunkt der Einführung, und wir wissen aus allen Statistiken, dass diese Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher im großen Ausmaß auch nach wie vor zu Hause, im häuslichen Umfeld, im Kreise der Familie gepflegt werden. Etwa 950 000 Menschen in Österreich erbringen für ihre Angehörigen Pflegeleistungen im Rahmen der Familie.
Faktum ist auch, dass seit der Einführung des Pflegegeldes natürlich auch in vielen anderen Bereichen in die Pflege investiert wurde. Gemeinden, Sozialhilfeverbände, Länder und auch der Bund haben in vielen Bereichen investiert, um auch Pflegedienstleistungen vermehrt anzubieten. Es wurden nicht nur stationäre Einrichtungen, sondern zum Beispiel auch alternative Wohnformen oder auch die mobilen Dienste auf die Beine gestellt.
Wir können, glaube ich, mit Fug und Recht behaupten – auch wenn wir immer wieder sehr umfangreich diskutieren –, wir haben in Österreich ganz sicher nach wie vor eines der besten Pflegesysteme der Welt. Was das Pflegegeld betrifft – wir beschließen heute ja die jährliche Valorisierung ab 2020 –, so habe ich zumindest nicht herausgefunden, ob es überhaupt irgendwo in der Welt ein Land gäbe, das mehr Pflegegeld direkt an Pflegebedürftige vergibt, als es Österreich tut.
Sehr gut lässt es sich mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichen. Die hat auch eine ähnliche Demografie, hat eine ähnliche soziale und familiäre Struktur, hat auch eine stark alternde Bevölkerung. Auch dort hat man ein Pflegegeldsystem eingeführt, allerdings nicht mit sieben Stufen, wie bei uns, sondern nur mit fünf Stufen. Bei uns ist es so: In der ersten Stufe erhält man derzeit 157 Euro, in der siebenten Stufe fast 1 700 Euro pro Monat. In Deutschland ist es anders. Es gibt nur fünf Stufen, wobei man bei der ersten Stufe gar kein Geld bekommt, sondern nur eine halbjährliche Pflegeberatung garantiert ist. Bei der fünften, also bei der höchsten Stufe bekommt man 901 Euro, also etwas mehr als die Hälfte dessen, was es bei uns in Österreich gibt. Was in Deutschland noch anders ist: Dort beziehen nur 2,6 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld, in Österreich ist es genau das Doppelte, nämlich 5,2 Prozent.
Das allein zeigt, dass Österreich und dieses Pflegegeldsystem in Österreich sich weltweit messen können und unser Pflegegeldsystem auf jeden Fall zu jenen Systemen gehört, die für die Pflegebedürftigkeit auch am meisten finanzielle Mittel in
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