betreffend tägliche Bewegungseinheit für alle Kinder und Jugendlichen im Pflichtschulalter
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 23.) Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 871/A der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz geändert wird (647 d.B.)
In der Ganztagsschule ist die tägliche Bewegungseinheit heute schon Realität, indem die im Lehrplan vorgesehene Wochenstundenzahl für den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ um so viele Bewegungseinheiten im Rahmen der Freizeit an ganztägigen Schulformen ergänzt werden soll, dass den Schülerinnen und Schülern in Summe zumindest fünf Bewegungseinheiten pro Woche zuteilwerden.
Primäres Ziel des Sports bleibt aber weiterhin die bundesweite Umsetzung einer täglichen Bewegungseinheit für ALLE Kinder in öffentlich finanzierten Betreuungseinrichtungen vom Kleinkind bis zum Ende der Schulpflicht unter Einbindung gemeinnütziger Sportvereine.
§ 2 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz (sog. „Zielparagraph“) regelt in Entsprechung mit Art. 14 Abs. 5a B-VG die Aufgabe der österreichischen Schule. Die Ergänzung, dass die jungen Menschen auch zu gesundheitsbewussten Gliedern der Gesellschaft herangebildet und zu sportlich aktiver Lebensweise hingeführt werden sollen, soll neben anderen Maßnahmen nachhaltig den Bewegungsaspekt als eine der Erziehungsaufgaben der österreichischen Schule festigen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport wird ersucht, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie den Bundesländern und dem organisierten Sport Bewegungsinitiativen in den Schulen unter Einbindung gemeinnütziger Sportvereine weiterhin zu fördern und mittelfristig über die kommenden fünf Jahre hin bis zu einer täglichen Bewegungseinheit für alle Kinder und Jugendlichen im Pflichtschulalter auszubauen.“
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste hat sich die Frau Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Iris Eliisa Rauskala: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Gestatten Sie mir bitte trotz der fortgeschrittenen Zeit als zuständiger Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, noch einige wenige Worte zum Bildungsinvestitionsgesetz zu äußern.
Sie haben sich über die sachlichen Argumente und Vorzüge dieses Gesetzes bereits eingehend ausgetauscht. Ich möchte an dieser Stelle meinen ganz herzlichen Dank an
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite