Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 274

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26. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 32/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederein­führung von Ziffernnoten in der Volksschule (650 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hammerschmid. Ich darf ihr das Wort ertei­len. – Bitte, Frau Kollegin.


21.29.07

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, legistisch haben wir es da mit einem großen Packen an Detailregelungen zu tun. Ich möchte zu Beginn ganz kurz auf drei Haupt­themen eingehen, um das Themenfeld aufzuspannen.

Der erste große Punkt ist die Modernisierung der Lehrpläne der Polytechnischen Schu­len. Der Fächerkanon wird modernisiert. Es wird stärker auf Orientierung und auf Spe­zialisierung Bezug genommen, was im Prinzip sehr positiv zu bewerten ist. Fakt ist aber auch da, dass anstatt individueller Förderung und moderner Pädagogik, und das ist der negative Punkt dabei, Separieren und Stigmatisieren drinsteckt, denn da sind die Leistungsgruppen plötzlich wieder da. (Abg. Wurm: Na, geh’ bitte, Frau Kollegin Hammerschmid!)

Der zweite große Punkt ist die Datenweitergabe vom Kindergarten in die Volksschule. Da geht es insbesondere um die Weitergabe betreffend Sprachförderungsmaß­nah­men, die in der Volksschule dann gleich sofort angeschlossen werden können. (Abg. Wurm: Auch gut, oder?) Im Schulrechtspaket 2016 haben wir das schon vorgesehen, wir haben auch einen Bildungskompass dazu vorgesehen, der auch pilotiert wurde. Jetzt wird aus der Freiwilligkeit eine Verpflichtung, was wir auch begrüßen.

Der dritte Punkt in diesem Paket ist die Änderung des Bildungsdokumentations­ge­setzes, und da ist die Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen. (Abg. Wurm: Das begrüßen Sie auch!) Dagegen ist nichts einzuwenden, aber was da mitverwoben ist, ist die individuelle Kompetenzmessung. Wir erinnern uns, die alte Regierung, die türkis-blaue Regierung, hat eine individuelle Kompetenzmessung verpflichtend 3./4. Schulstufe, 7./8. Schulstufe vorgesehen. Wir kennen sie nicht. Wir wissen nicht, was bei dieser individuellen Kompetenzmessung vorgesehen ist. Wir haben keinen Draft davon. Wir wissen nicht, wie sie funktionieren soll. Wir haben damit auch keine Stellungnahme der Bildungswissenschaft, wir haben keine Stellungnahme der Pädagoginnen und Pädagogen, und wie so oft haben wir da wieder dieses türkis-blaue Phänomen, ohne Details, ohne Begutachtung, einfach so, ohne Diskurs etwas durchzudrücken. Die Alarmglocken fangen zu läuten an, wenn der ehemalige Bil­dungsminister Faßmann sagt, das soll eine weitere Entscheidungsgrundlage für die Schullaufbahn sein, vulgo AHS-Aufnahmetests.

Was wir allerdings wissen, ist, dass 50 Millionen Euro für die Etablierung der Bil­dungsstandardtestung, die uns erlaubt hat, einen Blick ins Schulsystem zu werfen und damit Schulentwicklung auch sehr gezielt zu betreiben, dass diese 50 Millionen Euro für die Erstellung und die zehnjährige Durchführung jetzt einfach in den Rauchfang geblasen werden und dem System damit die Basis für Schulentwicklung genommen wird.

 


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