11.00

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Parteiengesetz wurde im Jahr 2012 im Rahmen eines sogenannten Transparenzpaketes in Kraft gesetzt und es stellt sich daher jetzt die Frage, inwieweit mit diesem Paket die Zielsetzungen dieses Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt worden sind, nämlich ob dem Versprechen des Gesetzgebers – Transparenz zu schaffen – auch Rechnung getragen worden ist. Der Rechnungshof, der heute mehrmals angesprochen worden ist, hat dieses Gesetz seit seiner Beschlussfassung im Jahr 2012 immer wieder ver­folgt – genauso wie auch die Experten – und aufgezeigt, wo es Transparenzlücken gibt.

Daher stellt sich die Frage, ob der Antrag, der heute von SPÖ, FPÖ und der Liste JETZT eingebracht wurde, der Zielsetzung des damaligen Gesetzes entspricht, näm­lich Transparenzlücken zu schließen und den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, wie die Gelder verwendet werden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die Analysen des Rechnungshofes seit dem Jahr 2012 zeigen auf, dass Umgehungs­konstruktionen möglich sind und Transparenz eben deshalb nicht gegeben ist. Man hat den Rechnungshof zwar einbezogen, damit er sein Testat abgibt, dass die Rechnungs­abschlüsse tatsächlich inhaltlich richtig sind, ihm aber keine Prüfrechte eingeräumt. Gleichzeitig sind Umgehungskonstruktionen möglich, die die Verantwortung aus dem Parteiengesetz der Transparenz entziehen. Daher stellt sich die Frage: Kann ein Sachverhalt wie im Ibizavideo mit diesem Antrag in Zukunft verhindert oder verun­möglicht werden?

Das Ergebnis ist, dass das nicht der Fall ist. Mit diesem Antrag – das ist leider be­dauerlich – streut man den Menschen Sand in die Augen, vermittelt ihnen, dass Trans­parenz geschaffen wird. Das Gegenteil ist der Fall! Es ist ein Transparenz­vermei­dungsantrag und das ist schade! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Griss.)

Betrachtet man nämlich diesen Antrag, dann kann man sehen, dass dem Rech­nungs­hof eben nicht gleichzeitig originäre Einschau- und Prüfrechte eingeräumt werden. Der Rechnungshof darf entgegennehmen, er darf formell prüfen und er darf auch veröf­fentlichen. Er soll aber auch gleichzeitig aussagen, ob der vorliegende Rechenschafts­bericht inhaltlich richtig und vollständig ist, nur darf er nicht prüfen.

Da bin ich schon bei Herrn Abgeordneten Matznetter, einem Wirtschaftsprüfer, dem ich die Frage stelle, ob er bei einem Unternehmer auch so vorgeht, wenn er – wie in dem Fall – Steuern nicht entsprechend verwendet oder die Finanzverwaltung diesbezüglich Zweifel hat. Nach dem Parteiengesetz werden zwei Wirtschaftsprüfer bestellt. Wenn der Rechnungshof prüfen will, ob ein Rechnungsabschluss den Gegebenheiten entspricht, darf er nicht selbst prüfen. Er muss einen weiteren Wirtschaftsprüfer be­stellen, den er bezahlt, der dann wiederum vor Ort prüft, und bekommt wieder nur den Bericht, den er wieder nicht prüfen kann. Er kann sich nur darauf verlassen.

Die Frage ist: Gibt man auch den Unternehmern die Möglichkeit, Herr Abgeordneter, bei Zweifeln der Finanz einen weiteren Wirtschaftsprüfer zu bestellen, der eben der Finanz – denn Betriebsprüfer dürfen in Unternehmen nicht prüfen – die Unterlagen vorlegt? Ich glaube, das ist nicht der Fall. Daher liegt hier eine Ungleichbehandlung vor. Dieser Umstand, dessen Beseitigung für Transparenz entscheidend ist, wird in Ihrem Antrag nicht angesprochen, bleibt nach wie vor aufrecht und führt dadurch auch zu keiner Transparenz. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Griss.)

Dass der Weg des Sand-in-die-Augen-Streuens weitergeht, zeigt auch der Umstand, dass man jetzt bei den Wahlwerbungskosten einen Transparenzsenat einrichtet, in den drei Personen nominiert werden, die aus den öffentlichen Meldungen erkunden können, wie hoch die Wahlwerbungskosten tatsächlich sein könnten und diesbezüglich eine Analyse machen. Die Stellungnahme wird einer Analyse unterzogen, und das wird dann auf der Webseite des Parteien-Transparenz-Senats veröffentlicht. Nur: Man darf nicht prüfen, man darf nicht hineingehen, das heißt, man legt nicht offen, wie hoch die Wahlwerbungskosten sind.

Nein, man macht einen Transparenzsenat, dessen Mitglieder dann die Zeitung lesen können und dann daraus schließen, dass die Kosten eigentlich höher sein könnten; und weil sie höher sind, machen sie einen Bericht, und der Bericht liegt dann dem Rechnungshof vor und der Rechnungshof darf wieder nicht prüfen. Ist das Trans­parenz? Ist das genau das, was man den Bürgerinnen und Bürgern verspricht? – Ist es nicht. Und genau das – dass man eine Parteienintransparenz schafft, vorbei am Rechnungshof, dass man keine originären Prüfrechte einräumt – zeigt, dass man keine Transparenz haben will, sondern im Gegenteil, dass man verschleiern will (Abg. Kuntzl: Machen Sie einen Antrag!), und das ist schädlich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Dieser Antrag versteinert auch die bestehenden Umgehungskonstruktionen – das wur­de von Abgeordneten Gerstl bereits angesprochen –, indem jetzt nach dem Parteien­gesetz vorgesehen ist, dass es nur mehr nahestehende Organisationen sind, die auch rein statutarisch verankerte Kriterien haben. Das heißt, die inhaltliche beziehungsweise personelle Vernetzung ist nicht entscheidend. Also auch, wenn man personell vernetzt ist, wenn man inhaltlich mit einer Partei vernetzt ist, gilt das nicht mehr als nahe­stehende Organisation und man braucht demnach auch die dementsprechenden Angaben im Rechenschaftsbericht nicht auszuweisen. Ja, ist das transparent? Ist das das, was man den Menschen verspricht? (Abg. Kuntzl: Machen Sie einen Antrag! Wo ist Ihr Antrag?!) Das ist es nicht; und aus dem Grund sollte man da etwas tun! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Antrag bringt auch einen nicht zu rechtfertigenden Bürokratieaufwand mit sich. Es ist nämlich nicht so, dass die Parteien, wenn sie mit staatsnahen Unternehmen Geschäfte abschließen, das auch anführen und dem Rechnungshof mitteilen; nein, der Rechnungshof muss von sich aus 6 000 Unternehmen in öffentlicher Hand fragen, ob sie mit politischen Parteien Geschäfte gemacht haben. Und dabei ist nur die Ge­samtsumme der Geschäfte bekannt zu geben, nicht aber die Summe des jeweils einzelnen Geschäfts. Das heißt, man kann die Preisangemessenheit nicht prüfen. Man schafft Bürokratie, um sehr wohl wiederum Transparenz zu vermeiden – und das ist nicht fair. (Beifall bei der ÖVP.)

Darüber hinaus werden auch Interpretationsspielräume, die zulasten der Transparenz gehen, nicht beseitigt. Dieser Antrag greift die Empfehlung des Rechnungshofes nicht auf, er greift die Empfehlungen von Experten nicht auf und er greift die Empfehlungen der OSZE nicht auf. Dieser Antrag geht leider in eine Richtung, die Transparenz vermeiden will, nicht Transparenz schaffen will. Man streut den Menschen Sand in die Augen. Das ist schädlich! Gerade vor Wahlen sollte man daher nicht öffentlich bekunden, dass man tatsächlich Transparenz haben will. (Beifall bei der ÖVP.)

Da wir für Transparenz stehen, darf ich drei Entschließungsanträge einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert die interne Revision des BMLV zu beauftragen, den oben angeführten Sachverhalt, insbesondere die Leis­tungsvereinbarung des BMLV mit dem ISP und die konkrete Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

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Ich darf, nachdem im Ibizavideo auch Tiefbauprojekte angesprochen worden sind, einen weiteren Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabe­verfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokuratur damit zu beauftragen, sämtliche Vergabeverfahren in den vergan­genen 5 Jahren im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie jener Vergaben über einem Wert von €1.000.0000 des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigen­tümerrechte der Republik ausübt, hinsichtlich der Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Gleichzeitig soll bei diesen Vergaben geprüft werden, ob und aus welchen Gründen es zu Kostenüberschreitung bei der Abwicklung dieser Ver­gaben gekommen ist. Darüber ist dem Nationalrat ehestmöglich Bericht zu erstatten.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anhebung der Aufsichtsratsvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanz­prokatur wird mit der Überprüfung zu beauftragen, ob und wenn ja in welcher Höhe es seit 1.1.2018 zu einer Anhebung der Aufsichtsratsvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, gekommen ist und ob diese im Sinne der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bedungen waren. Darüber ist dem Nationalrat bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten“.

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Abschließend darf ich noch ersuchen, dass alle Parteien gemeinsam im Hinblick auf die Empfehlungen der Rechnungshofexperten und der OSZE darangehen, nunmehr das umzusetzen, was man seinerzeit, im Jahr 2012, mit dem Transparenzpaket ver­sprochen hat, nämlich Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.10

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hammer, Dr. Moser

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend 200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein

Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 2)

Das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtete in einer Vorabmeldung vom 17. November 2018: „Wie „profil“ in seiner aktuellen (47/18) Ausgabe berichtet, zahlt das Vertei­digungsministerium (BMLV) jährlich 200.000 Euro an das Institut für Sicherheitspolitik (ISP). Präsident des im November 2016 gegründeten sicherheitspolitischen Thinktanks ist der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Markus Tschank. Laut Tschank bestehe eine Leistungsvereinbarung zwischen dem BMLV und dem Institut für Sicherheitspolitik, in der im Rahmen eines jährlichen Arbeitsprogrammes die konkret zu erbringenden Leistungen definiert würden.

Laut „profil“ liefert das ISP dem BMLV vor allem Analysen zu Russland. Wie „profil“ weiter berichtet, verfügt das Institut nur über einen fixen Mitarbeiter und ist in den Kanzleiräumlichkeiten von Tschank untergebracht, der im Zivilberuf Rechtsanwalt in Wien ist.“

Besonders problematisch ist dabei die pro-russische Ausrichtung des ISP: „Bei der Lektüre der Beiträge auf der Website des ISP lässt sich - zumindest teilweise -eine prorussische Tendenz festmachen. So schrieb Direktor Dubowy im März 2018 zum Attentat auf den Überläufer Sergei Skripal, der mutmaßlich von russischen Agenten in England vergiftet worden war: ‚Ernstzunehmende stichhaltige Beweise für die Wahrheit der Vorwürfe dürften aber weitgehend ausbleiben, man denke an die Vorwürfe russischer Einmischung und der Manipulation demokratischer Willensbildungsprozesse im Westen.“ 

Gegen den Präsidenten des ISP, FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Markus Tschank, läuft bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und betrügerischen Krida. Die Ermittlungen stehen in Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Video, die WKStA geht dem Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung durch FPÖ-nahe Vereine nach, in denen Abg. z. NR Tschank aktiv war.

Im Anbetracht dieser Vorwürfe ist daher eine Überprüfung der Leistungsvereinbarung zwischen dem damals von FPÖ-Verteidigungsminister Mario Kunasek geführten BMLV und dem von FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Markus Tschank geführten ISP unum­gänglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert die interne Revision des BMLV zu beauftragen, den oben angeführten Sachverhalt, insbesondere die Leis­tungs­vereinbarung des BMLV mit dem ISP und die konkrete Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Spar­samkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Moser, Ottenschläger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unter­nehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt

Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 1)

Im so genannten „Ibiza-Video“ sprach der ehemalige Vizekanzler Heinz Christian Strache davon, künftig der STRABAG sämtliche öffentliche Aufträge zu entziehen und darüber hinaus einem vermeintlich russischen Unternehmen zuzuführen.

Diese Vorhalte sind ernst zu nehmen und entsprechend zu prüfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokuratur damit zu beauftragen, sämtliche Vergabeverfahren in den vergan­genen 5 Jahren im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie jener Vergaben über einem Wert von €1.000.0000 des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigen­tümerrechte der Republik ausübt, hinsichtlich der Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Gleichzeitig soll bei diesen Vergaben geprüft werden, ob und aus welchen Gründen es zu Kostenüberschreitung bei der Abwicklung dieser Ver­ga­ben gekommen ist. Darüber ist dem Nationalrat ehestmöglich Bericht zu erstatten.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Moser, Ottenschläger

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt

Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teien­gesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 1)

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind eine der wichtigsten Faktoren in Staats­unter­nehmen. Darunter fallen auch die Vergütungen für Aufsichtsratsmandate.

Abgesehen von Teuerungsabgeltungen sollten Vergütungen im Bereich jener Unter­nehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt ausschließlich moderat erhöht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokatur wird mit der Überprüfung zu beauftragen, ob und wenn ja in welcher Höhe es seit 1.1.2018 zu einer Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, gekommen ist und ob diese im Sinne der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bedun­gen waren. Darüber ist dem Nationalrat bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten“

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Präsidentin Doris Bures: Alle drei Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte. (Abg. Wöginger: Eine Rechtfertigung ist das wahrscheinlich!)