zuführen. Dabei ist die Grenze absichtlich so niedrig gewählt, damit eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausgeschlossen ist.
Fälschlicherweise ist immer der Eindruck entstanden, dass der Rechnungshof zur Überprüfung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien kaum Möglichkeiten hat. Das ist falsch, und ich möchte das auch begründen – mein Kollege Matznetter hat es vorhin schon erwähnt.
Jede Partei schlägt für seinen Rechenschaftsbericht fünf Wirtschaftsprüfer vor. Aus dem Fünfervorschlag werden seitens des Rechnungshofes zwei Rechnungsprüfer gezogen. Diese unterliegen einem strengen Regulativ: Sie unterliegen der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung und haben ihren Beruf gewissenhaft, unter voller Beachtung der Gesetze und der Verschwiegenheitspflicht eigenverantwortlich und mit voller Haftung für ihre Tätigkeit, geregelt nach Richtlinien, auszuüben. Bei mangelnder Vertrauenswürdigkeit können ihnen die Befugnisse entzogen werden.
Was macht der Rechnungshof? Glaubt er einer Angabe einer Partei nicht, hat er die Möglichkeit, um Aufklärung zu ersuchen, beauftragt seine zwei Nominierten aus den fünf vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfern, erneut zu prüfen, aber auch zu testieren. Und hat er dann immer noch Zweifel, so kann er noch zusätzlich einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragen, der alles überprüft. Das ist auch in der Praxis des Rechnungshofes gebräuchlich, abseits der Öffentlichkeit, das wird nur so nie kolportiert. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stefan.) Daher ist dieser Eindruck, dass der Rechnungshof keinerlei Prüfbefugnisse hat, vollkommen falsch. (Beifall bei der SPÖ.)
Abschließend darf ich noch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Angela Lueger, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl betreffend „Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz“ (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pilz.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des ,Familienfests im Schlosspark Schönbrunn‘ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden.
Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unverzüglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen für einen fairen, gesetzeskonformen Wahlkampf mit gleichen Bedingungen für alle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Silberstein! Silberstein ist fair!)
10.50
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