in Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Video, die WKStA geht dem Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung durch FPÖ-nahe Vereine nach, in denen Abg. z. NR Tschank aktiv war.
Im Anbetracht dieser Vorwürfe ist daher eine Überprüfung der Leistungsvereinbarung zwischen dem damals von FPÖ-Verteidigungsminister Mario Kunasek geführten BMLV und dem von FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Markus Tschank geführten ISP unumgänglich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert die interne Revision des BMLV zu beauftragen, den oben angeführten Sachverhalt, insbesondere die Leistungsvereinbarung des BMLV mit dem ISP und die konkrete Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Moser, Ottenschläger
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt
Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 1)
Im so genannten „Ibiza-Video“ sprach der ehemalige Vizekanzler Heinz Christian Strache davon, künftig der STRABAG sämtliche öffentliche Aufträge zu entziehen und darüber hinaus einem vermeintlich russischen Unternehmen zuzuführen.
Diese Vorhalte sind ernst zu nehmen und entsprechend zu prüfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokuratur damit zu beauftragen, sämtliche Vergabeverfahren in den vergangenen 5 Jahren im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie jener Vergaben über einem Wert von €1.000.0000 des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, hinsichtlich der Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Gleichzeitig soll bei diesen Vergaben geprüft werden, ob und
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