Abgeordneten Lausch tatsächlich zu berichtigen. Er hat nämlich behauptet, dass in letzter Zeit gerade im Bereich der Justizwache nichts weitergegangen sei und die Probleme, die es in der Justizwache gegeben hat, nicht in Angriff genommen wurden.
Ich berichtige tatsächlich: Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass zusammen mit den Justizwachebeamten gesetzliche Vorgaben vorbereitet worden sind. Es wurden ein Strafvollzugsgesetz, ein Vollzugshandbuch, ein Maßnahmenvollzugsgesetz erarbeitet. Die Justizwachebeamten wurden besser ausgestattet und moderne Einrichtungen wie beispielsweise Dropster, eine Drohnenabwehr, und dergleichen geschaffen. (Abg. Lausch: Das ist keine Berichtigung mehr ...!) Darüber hinaus wurde der Personalstand enorm erhöht. Es wurden eine Rekrutierungsoffensive durchgeführt und im Jahr 2018 über 200 Ausbildungsplätze geschaffen beziehungsweise neue Justizwachebeamte in die Ausbildung miteinbezogen. (Abg. Lausch: Das ist das schlechte Gewissen!) Im Jahr 2019 gibt es wiederum acht Ausbildungslehrgänge. Das heißt, wenn Sie sagen, dass nichts weitergegangen ist, ist das absolut falsch, und ich weise das zurück. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.33
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 16.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Dienstrechts-Novelle 2019 samt Titel und Eingang in 675 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 675 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ermöglichung des Zugangs zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte“.
Wer sich dieser Entschließung anschließt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 89)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert, Mag. Ofenauer, Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“.
Jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. (E 90)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 676 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der
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