20. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird eine etwas kompliziertere Rede, weil wir es da mit einer etwas komplizierteren Materie zu tun haben.
Zum Ablauf ist zu sagen, dass wir vor zehn Tagen von den ehemaligen Regierungsparteien einen Antrag übermittelt bekommen haben. Dieser Antrag hatte schlanke 155 Seiten, davon 91 Seiten Normtext. Wir haben den Antrag durchgearbeitet und seziert, und ich kann hier über das Ergebnis quasi Bericht erstatten. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)
Was passiert, ist, dass einerseits eine Reihe von Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt wird und andererseits eine Verordnung mit sogenannten Begleitgesetzen bedacht wird. Eine Richtlinie gibt ja immer einen Rahmen vor, und wir übersetzen das dann selbst in nationales Recht. Eine Verordnung wirkt direkt, aber bedarf in der Regel gewisser Begleitgesetze.
Die erste Richtlinie, die hier umgesetzt wird, ist die Richtlinie 2017/1852 über EU-Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten. Da geht es darum, dass es, wenn zwei EU-Staaten einen Konflikt haben – darüber, wo eine Firma oder eine Person ihre Steuern zu zahlen hat oder welche Steuern sie zu zahlen hat –, ein einheitliches Regelwerk gibt, das besagt, in welchem Zeitrahmen, nämlich in maximal zwei Jahren, und in welcher Form dieser Streit gelöst werden soll. Das ist gut, dem stimmen wir zu.
In diesem Gesetz gibt es, glaube ich, 19 Artikel. Die Artikel 1, 3 und 5 setzen diese Richtlinie um, und diese finden die Zustimmung von uns Sozialdemokraten.
Das Nächste, das hier umgesetzt wird, ist die Richtlinie 2017/1371. Da geht es um die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug; da geht es vor allem um Mehrwertsteuerbetrug. Es ist so, dass da die Strafen vereinheitlicht werden. Bisher ist es so, dass es in den unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Strafen gibt. In der Regel bedeutet das eine Erhöhung der Strafen, in Ausnahmesituationen, die laut Finanzministerium nur auf dem Papier und
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