Antrag
der Abgeordneten Mag. Hammer, und weiterer Abgeordneter
betreffend Bundesheer: Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleisten!
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik – so wie die Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes auf die weitere Erhöhung der Kontrolle, der Effizienz des Ressourceneinsatzes, der Transparenz und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung abzielt - erfordern insbesondere die derzeitigen finanziellen Herausforderungen des ÖBH klare Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für die nachfolgende Bundesregierung, um eine verfassungskonforme Entwicklung des ÖBH in den nächsten Jahren sicherzustellen. Die derzeitige Übergangsregierung könnte dazu einen wertvollen sachlichen Beitrag leisten.
Der Zustand des Bundesheers ist zweifelsohne unbefriedigend, was auch die parlamentarische Bundesheerkommission in ihrem Jahresbericht 2018 deutlich festgehalten hat:
„Erhebliche Verbesserungen sind bei Infrastruktur, Ausrüstung und Dienstrecht notwendig. Das Bundesheer braucht modernes und leistungsfähiges Gerät.“
„Die politische Führung ist aufgerufen und verantwortlich, die notwendigen Ressourcen sicherzustellen um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten“, so der Bundespräsident in seinem Tagesbefehl zum Jahreswechsel 2018/2019.
In den vergangenen Jahren wurden zwar mehrere Sonderinvestitionsprojekte für das ÖBH beschlossen (zuletzt fixiert 2018 ein Paket für Hubschrauber und zur Erhöhung der Mobilität der Truppe) – offen blieb jedoch eine Gesamtbeurteilung über die finanziellen Bedarfe des ÖBH. Es geht vor allem um eine klare Trennung und Dotierung der notwendigen Mittel für Personal- und Betriebskosten und eine entsprechende bewältigbare und nachhaltige Investitionsplanung. Auch interne Effizienzsteigerungsmöglichkeiten sind zu erarbeiten und budgetär zu bewerten. Einen fachlichen Beitrag dazu lieferte zuletzt der Generalstab mit seinem Dokument „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“. Eine politische Gesamtbeurteilung ist hingegen noch offen.
Bundesminister Thomas Starlinger hat in den Medien angekündigt bis September einen Zustandsbericht über das Bundesheer vorzulegen und gemeinsam mit dem Finanzminister die aktuelle Budgetsituation und die möglichen Handlungsfelder zu analysieren. Bereits jetzt kann jedenfalls festgestellt werden, dass insbesondere folgende Bereiche einen Plan zum Abbau des Investitionsrückstaus und zum Leistungs- und Fähigkeitserhalt sowie zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres brauchen: Standorterhalt und Investitionen in Kaserneninfrastruktur, persönliche Ausrüstung und Schutzausrüstung, Stärkung der Miliz und Umsetzung eines Milizpakets, vor allem auch zur Stärkung der Mobilität, Investitionen in geschützte und ungeschützte Mobilität, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.
Basierend auf diese Erklärungen und den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welcher vom Nationalrat einstimmig beschlossen
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