Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 154

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haben und jetzt auch halten: Wir sagen Ja zu den Österreicherinnen und Öster­reichern, Ja zu gemeinnützigen Wohnungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Becher meint, dass im Bereich der Gemeinnützigen die Wohnungen teurer werden. Ich sage Ihnen Folgendes: Meine sehr verehrten Österreicherinnen und Österreicher, ich verspreche Ihnen, dass keine einzige Wohnung teurer wird, sondern wir ziehen den Sanierungsbeitrag etwas hinaus, die Miete bleibt gleich, genauso hoch, wie Sie das bisher gewohnt waren. Sie wohnen allerdings nach zwei Jahren wahr­scheinlich, im Durchschnitt, in einer topsanierten Wohnung, wenn Sie auf die Grund­kosten herunterfallen. Sie können sich entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 29. September: Wollen Sie in einer unsanierten Wohnung wohnen, dann wählen Sie die SPÖ! (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Wollen Sie eine günstige und leistbare Wohnung, aber topsaniert – dann am 29. September FPÖ! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die erforderliche Anpassung der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Geschäftsgebarung gemeinnütziger Bauvereinigun­gen (Gebarungsrichtlinienverordnung – GRVO), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 366/2018 im Hinblick auf die Neufassung der §§ 25 und 26 WGG dergestalt anzupassen, dass die Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern gemeinnütziger Bauver­einigungen weiterhin mit den per 1.1.2019 branchenüblichen Höchstbezügen begrenzt sind, wobei eine jährliche Valorisierung dieser Bezüge höchstens mit der jeweiligen durchschnittlichen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter des Kollektivvertrages für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs vorzusehen ist.“

*****

Dieser Antrag ist notwendig geworden, da wir leider die Arbeit dieser erfolgreichen Bundesregierung, die über 66 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher zuletzt so gelobt haben, nicht fortsetzen konnten; daher also dieser Entschließungsantrag. Ich denke, die Frau Bundesministerin wird dann selber dazu Stellung nehmen und wird diesem Antrag gerne folgen, weil er intelligent ist. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Aus­nahmsweise!)

Ich schließe: Mit der FPÖ gibt es sichere, leistbare, soziale und hoch qualitative Woh­nungen für Sie und uns. Deshalb: am 29. September FPÖ! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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