2. Z 25a. lautet:
„25a. In § 14c Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1, 2a bis 4 sowie 6)“ geändert in „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1 bis 7)“
3. Z 25b. lautet:
„In § 14c Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge „hinsichtlich der in § 14a Abs. 2 Z 5 und 7 genannten Erhaltungsarbeiten und der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“ geändert in „hinsichtlich der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“
Begründung
Zur Bekämpfung der Klimakrise ist ein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen unumgänglich. Der Wandel zu einer dezentralen Energieversorgung ermöglicht darüber hinaus, breite Bevölkerungsschichten zu Teilhabern der Energiewende zu machen. Technisch und wirtschaftlich sind Dächer von Häusern besonders für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Elektrizität für den Eigenbedarf geeignet. Auch der noch langsame Umstieg bei den PKW’s von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren kann die Erreichung der ambitionierten Klimaziele unterstützen. Voraussetzung dafür ist die ausreichende und flächendeckende Versorgung mit Lademöglichkeiten.
Daher sind sowohl die Errichtung von Photovoltaikanlagen, als auch die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu unterstützen, jedoch ohne die Bewohnerinnen und Bewohner mit übermäßigen Kosten zu belasten. Es kann allerdings nicht sein, dass unter dem Titel erneuerbare Energie den Mieterinnen und Mietern in Zukunft Kosten in Rechnung gestellt werden, für die sie zwar zur Kasse gebeten werden, die aber für den einzelnen Mieter keine Einsparungen bringen. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird den Mietern über die Herstellungskosten verrechnet, der daraus gewonnene Strom soll daher auch die Energiekosten der Mieterinnen und Mieter senken.
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sollten ausschließlich von den Bewohnern der Anlage genutzt werden.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorab meinen geschätzten Kollegen herzlich gratulieren, namentlich Kollegen Loacker, namentlich Kollegen Schrangl, namentlich Kollegen Hans Singer, dass wir diese WGG-Novelle, die so wichtig ist, noch über die Zielgerade bekommen haben. Das war ein sehr, sehr wichtiger Beschluss.
Was wir leider nicht über die Zielgerade bekommen haben, war ein nicht minder wichtiger Beschluss: Für unsere Zukunft, für die Zukunft unserer Kinder, für das Klima, für die Welt wäre es sehr wichtig gewesen, dass wir auch das EAG, das Erneuer-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite