der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO)“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 94)
Ich gelange zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutschprüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe“.
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Köstinger, Kassegger, Schellhorn betreffend „Aufstockung der Mittel für den ‚Raus-aus-dem-ÖI-Bonus‘ 2019 und Sicherstellung einer entsprechenden Förderung 2020“.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 95)
Wir stimmen ebenfalls über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Kassegger, Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufstockung der Förderungsmittel für die Sanierungsoffensive 2019 mit dem ‚Raus aus dem Öl-Bonus‘“ ab.
Wer ist dafür? – Das ist offenbar einstimmig, angenommen. (E 96)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Ausschusses für Bauten und Wohnen, seinen Bericht 654 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer den Bericht zur Kenntnis nimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 15.
Ich werde die Abstimmung über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird, in 661 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen sowie ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Kollegen Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters liegen zwei Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Scherak vor.
Im Sinne des § 65 Abs. 3 der Geschäftsordnung werde ich über die erwähnten Zusatz- und Abänderungsanträge sowie die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – abstimmen lassen.
Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
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