Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 214

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Dafür wurden – das wurde bereits erwähnt – bisher über 1,2 Millionen Euro an Werbe­kosten ausgegeben. Wir geben also Millionen Euro für etwas aus, das nicht in der Form funktioniert, wie es funktionieren sollte. Eine 1,2 Millionen Euro teure Werbung für ein digitales Service des Bundes, das weder barrierefrei ist noch technisch sauber funktioniert, sind 1,2 Millionen Euro, die man zum Beispiel in den Umbau von Bun­deswebseiten und -apps investieren könnte, um sie barrierefrei zu machen, die man zum Beispiel auch verwenden könnte, um Kindergärten und Schulen zu supporten, wenn sie wirklich Webseiten haben, die sie selbst erstellt haben. Dabei kann man ihnen ja auch unter die Arme greifen. Das führt auch die vorliegende Regierungs­vor­lage ad absurdum.

Darum bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Philip Kucher, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend  „Werbekostenstopp für das Digitale Amt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird aufgefordert, die Bewerbung des Digitalen Amts unverzüglich zu stoppen, bis die versprochenen Services auf allen Endgeräten funktionieren und wirk­lich jeder und jede BürgerIn ohne Einschränkung daran teilhaben kann.“

*****

Das muss unser Ziel sein. (Beifall bei JETZT und NEOS.)

17.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, Philip Kucher, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „Werbekostenstopp für das Digitale Amt“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunk 27 betreffend „Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungs­vorlage (574 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz –WZG) erlassen wird (655 d.B.)“ in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 03. Juli 2019

Begründung

Am 19. März 2019 hat die damalige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schafts­standort voller Stolz ihr Leuchtturmprojekt „Digitales Amt“ vorgestellt. Dass die mobile App und das Browser-Dependant von Anfang an nicht rund gelaufen sind, ist bekannt – schlechte Userbewertungen in den jeweiligen App Stores, Login-Probleme, anhaltende Bugs und mangelnde Usability. Trotz allem wurde der e-Government-Service beworben und unters Volk gebracht. 1,6 Millionen Euro sind bis 14. Juni 2019 laut einer Anfragebeantwortung des BMDW in die Bewerbung des Digitalen Amts geflos­sen.1 

 


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