Seit kurzem kann das Digitale Amt auch kein Englisch mehr.2 Laut Aussage der aktuell zuständigen Bundesministerin sei der Migrationsaufwand zu hoch. Mehrfacherfassungen bei Anträgen solle vorgebeugt werden. Einerseits eine plausible Argumentation vor dem Hintergrund der bis jetzt schon astronomisch hohen Entwicklungskosten (knapp 6 Millionen Euro), andererseits ein gravierendes Hindernis für all jene in Österreich Lebenden, die der deutschen (Amts-)Sprache nicht mächtig sind und trotzdem die Services nutzen wollen. Für User mit Behinderung ist weder App noch Browser-Version des Digitalen Amts nutzbar. Keine der beiden Varianten bietet barrierefreien Zugang.
Um es zusammenzufassen: die Regierung bewirbt eine technisch mangelhafte Anwendung, die bestimmte Bürger und Bürgerinnen ausschließt, mit unfassbar viel Geld. Mit dieser Steuergeldverschwendung muss Schluss sein.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert, die Bewerbung des Digitalen Amts unverzüglich zu stoppen, bis die versprochenen Services auf allen Endgeräten funktionieren und wirklich jeder und jede BürgerIn ohne Einschränkung daran teilhaben kann.
1 https://www.derstandard.at/story/2000104888684/digitales-amt-kostete-6-millionen-euro-werbung-1-6-millionen
2 https://orf.at/stories/3126506/
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Mag.a Elisabeth Udolf-Strobl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Elisabeth Udolf-Strobl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz hat einen schwierigen Namen, es hat einen wichtigen Hintergrund. Wir alle – alle Behörden, alle sonstigen öffentlichen Stellen – nützen zunehmend das Internet, um ein breites Spektrum an Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung sind. Mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz soll sichergestellt werden, dass Websites und mobile Anwendungen auf der Grundlage der gemeinsamen Anforderungen an einen barrierefreien Zugang besser werden.
Dieses Konzept eines barrierefreien Zugangs umfasst Grundsätze und Techniken, die bei Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung zu beachten sind, damit Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für jene mit Behinderungen, besser zugänglich gemacht werden. In technischer Hinsicht gilt diese Richtschnur derzeit als Erfüllung der Stufe AA der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1. Es erfolgt dadurch die Umsetzung der Web-Zugänglichkeits-Richtlinie der EU für den Bundesbereich. Die Ziele, die wir damit verfolgen, sind konkret die bessere Zugänglichkeit, die bessere Gestaltung und die barrierefreie Zugänglichkeit von Websites und mobilen
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite