Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 219

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Amtsblatt der Europäischen Union gut nachzulesen ist. Diese betrifft den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen.

Um diese Richtlinie umzusetzen, braucht man ein paar Voraussetzungen, unter anderem auch eine sichere Datenübertragung. Diese sichere Datenübertragung ist für mich ein ganz wichtiger Punkt, weil sie auch ein entscheidender Standortfaktor für die Betriebsansiedelungen in Österreich ist.

Österreich war ja mit Infrastrukturminister Norbert Hofer ein Vorzeigeland. Im Tech­nologiebereich waren wir auf der Überholspur. Viele Zuseher aus Kärnten werden nun genau wissen, was ich damit anspreche, nämlich die 5G-Vorzeigeregion Villach in Kärnten mit der Firma Infineon, die – ich sage es immer wieder gern – 1,6 Millionen Euro investiert und auch 400 neue Arbeitsplätze durch diesen Digitalisierungsbereich schafft.

Wir sind uns aber auch der wachsenden Verantwortung, die mit dem wachsenden Netzausbau einhergeht, sehr wohl bewusst. Mir ist es da besonders wichtig, dass man Prozesse auch wissenschaftlich begleitet weiß. Der Umgang mit der Nutzung der elektromagnetischen Hochfrequenzstrahlungen ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, denn es geht dabei um unser aller Gesundheit.

Für jene Menschen, die eine Beeinträchtigung haben oder davon betroffen sind, möchte ich das Thema Barrierefreiheit aus einer weiteren Perspektive beleuchten. Barrierefreiheit beginnt nicht nur im öffentlichen Raum, wo es darum geht, Möglich­keiten zu haben, sich fortzubewegen, ohne Stufen überwinden zu müssen, sondern sie beginnt auch bei der digitalen Infrastruktur und endet nicht mit dem Blick aufs Handy oder mit dem Klick am Laptop. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit es aber gerade auch im Sinne des Öziv in Kärnten vorangeht – in anderen Bun­desländern gibt es das ja schon –, möchte ich noch den Monitoringausschuss an­sprechen. Das ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen überwachen soll, und dies betrifft eben auch die digitale Barrierefreiheit.

Der Gesetzentwurf der Kärntner Landesregierung sieht vor, diesen Monitoringaus­schuss bei der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung anzusiedeln. Diese ist aber organisatorisch selbst der Landesverwaltung unterstellt, und die Personen, die für die Anwaltschaft arbeiten, stehen daher in einem direkten Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Zusammengefasst heißt das, das Land Kärnten prüft sich sozusagen selbst. Mit anderen Worten ausgedrückt: Das ist so, als würde man die Frösche bitten, den Sumpf trockenzulegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Liebe SPÖ und liebe ÖVP, dies entspricht weder den Empfehlungen des UN-Komitees, noch gewährleistet es die vollständige Unabhängigkeit dieses Ausschusses. Da wäre mein Lösungsvorschlag schon, dass man beispielsweise eine private gemeinnützige Rechtsträgerschaft mit einer eigenen Mitarbeiterin, einem Raum und auch einem kleinen Budget installiert. So könnte man auch dieses Problem im Sinne der Menschen mit Behinderungen gut lösen.

Geschätzte KollegInnen der ÖVP und der SPÖ, ich appelliere an Sie und fordere Sie auf, die EU-Richtlinie antragsgemäß sowie das Monitoring im Sinne der Menschen­rechte und im Sinne der Menschen mit Behinderungen so rasch wie möglich umzu­setzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.

 


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