Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 230

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ich hoffe, dass das bei der nächsten Straßenverkehrsordnungs-Novelle, wo es hinge­hört, durchkommt. Ich glaube, wenn wir das gemacht haben, haben wir auch einen guten Beitrag für die Zweiradfahrer in Österreich geleistet. (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch. – Bitte.


18.48.01

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, meine Vorredner und auch Herr Minister Reichhardt haben eigentlich schon die wesentlichen Punkte der Novelle angesprochen.

Wenn ich daran denke, mich in die Situation eines Unfallopfers versetze, das vielleicht auf der Autobahn in einem Wagen eingeklemmt ist und zu dem die Einsatzfahrzeuge und die Rettung nicht durchdringen können, weil eben keine Rettungsgasse gebildet wurde oder diese verstopft ist, dann muss ich sagen, dass das mit Sicherheit ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsordnung ist und zu Recht als Vormerkdelikt zu werten ist.

Auch an die emotionale Debatte um den elektronischen Abbiegeassistenten kann ich mich noch sehr gut erinnern. Im Zuge dieser Debatte wurde auch in Aussicht gestellt, dass Maßnahmen getroffen werden, um eben solche Unfälle, die darauf zurückzu­führen sind, dass man einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht wahrnehmen kann, zu vermeiden. Jetzt gibt es für die Behörden die Möglichkeit, durch Verordnung festzu­legen, dass an bestimmten Straßenstellen in Ortsgebieten oder in Teilen von Orts­gebieten eben nicht abgebogen werden darf.

Ein Problem, das ständig im Zunehmen ist und einer Lösung bedarf, sind aber auch die Drogen im Straßenverkehr, meine Damen und Herren. Drogenmissbrauch hat im Straßenverkehr nichts verloren. Das Lenken in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand stellt nämlich ein erhebliches und auch statistisch nachweisbares Unfallrisiko dar, und das gilt es zu verhindern.

Es ist nämlich so, dass im Jahr 2018 über 3 000 Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht wurden, weil sie sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden haben. In der Hälfte dieser Verfahren haben die Behörden Fahruntauglichkeit festge­stellt. In einer sogenannten Dunkelzifferstudie vermutet das Kuratorium für Verkehrs­sicherheit, dass sich unter vier Fahrzeuglenkern ein Drogenlenker befindet. Das ist alarmierend und erschreckend, und deswegen brauchen wir Maßnahmen dagegen. Eine Maßnahme soll sein, die Kontrolltätigkeit der Polizei zu erhöhen. Wir brauchen besonders geschulte Organe, die auch in der Lage sind, die Fahrtüchtigkeit festzu­stellen. In diesem Zusammenhang wurde bereits im April dieses Jahres ein Ministerial­entwurf zur Diskussion gestellt, der einerseits aufzeigt, dass es nicht ausreicht, nur mehr zu kontrollieren, sondern dass auch legistische Maßnahmen notwendig sind. Ich möchte nur beispielhaft ein oder zwei davon herausnehmen.

Zum einen einmal ist der Begriff Suchtgift zu eng gefasst. Er müsste im Zuge einer Änderung der Gesetzeslage auf Suchtmittel erweitert werden, um auch den Konsum von psychotropen Substanzen einbeziehen zu können. Das heißt, dass auch jene Fahrzeuglenker, die dadurch fahruntauglich sind, nicht mehr fahren dürfen und auch zur Verantwortung gezogen werden können. Es müsste auch eine rechtliche Lösung dahin gehend gefunden werden, dass man so wie zum Beispiel bei der Verweigerung eines Alkotests auch dann, wenn durch eine Blutuntersuchung festgestellt wurde, dass Suchtmittel im Spiel waren, annehmen kann und unwiderleglich festgestellt wird, also


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite