eine sogenannte unwiderlegliche Rechtsvermutung gilt, dass diese Person beeinträchtigt ist.
Das sollte gleichzeitig auch dazu führen, dass man die Höhe der Strafe an jene des Deliktes schwerer Alkoholisierung anpasst, dass man davon ausgeht, dass für diese Fahrzeuglenker der Strafrahmen wie bei 1,6 Promille Blutalkoholgehalt anzuwenden ist.
Bei dieser Begutachtung ist allerdings eines zutage getreten: Experten haben festgestellt, dass eine Abgrenzung zwischen verbotenen und anderen Substanzen – zum Beispiel wenn jemand in ärztlicher Behandlung ist und Medikamente auf Verordnung eingenommen werden, die nicht unbedingt zu einer Fahruntüchtigkeit führen müssen – berücksichtigt werden muss. Wir wollen nicht Menschen, die zwar krank sind, aber nicht alkoholisiert oder beeinträchtigt fahren, sozusagen unter Generalverdacht stellen. Was wir aber brauchen, ist, dass es endlich praxistaugliche Vorschläge gibt, die von Experten, zum Beispiel von der Ärztekammer, erarbeitet werden, und dass diese dann in eine Regierungsvorlage eingearbeitet werden.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterentwicklung der durch den Ministerialentwurf 144/ME vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Inneres werden ersucht, die im Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerscheingesetz geändert werden (144/ME), vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich aufgrund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden, im Sinne der in der Begründung erläuterten Präzisierung unter Einbeziehung von Experten (z.B. Österreichische Ärztekammer) weiterzuentwickeln und dem Nationalrat als Regierungsvorlage zu übermitteln.“
*****
Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dass das ein offenes Problem ist, das einer Lösung bedarf. Ich bitte Sie auch in diesem Fall um breite Zustimmung, damit es wieder ein Mehr an Sicherheit auf Österreichs Straßen gibt. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
18.55
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, Andreas Ottenschläger
Kolleginnen und Kollegen
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