Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 234

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wenn gröberer Betrug vorherrscht. Man muss sich nämlich vorstellen, es gibt tat­sächlich Prüflinge, die sich in die Kleidung eine Minikamera eingebaut haben, die Prüfungsfragen dann nach außen übertragen haben, und über Kopfhörer, über technische Hilfsmittel wurde ihnen dann von außen mitgeteilt, was sie anzukreuzen haben. Ich glaube, da ist es durchaus gerechtfertigt, dass wir da eine neunmonatige Sperrfrist bei der Prüfung einführen. Es ist vonseiten der SPÖ ein Vorschlag für sechs Monate gekommen, aber ich glaube, in diesem Fall kann man durchaus bei den neun Monaten bleiben, wogegen beim „normalen“ – unter Anführungszeichen – Schummeln, wenn jemand einen Schummelzettel oder sonst etwas verwendet, die zweiwöchige Sperrfrist bleibt.

Das Befahren der Rettungsgasse ist auch ein ernstes Thema, denn eine Rettungs­gasse funktioniert eben nur dann, wenn sich alle daran halten. Wenn nur einer diese Rettungsgasse blockiert und die Einsatzfahrzeuge nicht zum Unfallopfer kommen, dann kann schwerer Schaden angerichtet werden. Darum ist es gerechtfertigt, dass man das als Vormerkdelikt ahndet. Kollege Keck hat die Motorradfahrer angesprochen: Da wird es erst ein Vormerkdelikt, wenn sie ein Einsatzfahrzeug auch tatsächlich behindern. Das, glaube ich, sollte man berücksichtigen, wenn man darüber diskutiert.

In Summe darf ich feststellen, dass diese Änderung des Führerscheingesetzes durch­aus ihre Berechtigung hat, dass das ein gutes Gesetz ist, dass auch die Arbeit im Ausschuss in den letzten eineinhalb Jahren, in denen ich in diesem Ausschuss dabei sein durfte, wirklich eine gute war.

Das Wesentliche, worum es generell geht, ist, dass wir für die Verkehrssicherheit sind, dass in dem Zusammenhang natürlich eine gute Ausbildung für die Führerschein­kandidatinnen und -kandidaten erfolgt und dass letztendlich auch die Umsetzung bestens erfolgt. – Herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

18.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte.


18.59.02

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und liebe Zuseher der heutigen Sitzung! Ich darf abschließend auch noch zu den vorliegenden Anträgen aus dem Verkehrsausschuss berichten.

Danke an dieser Stelle für die gute Diskussionskultur und die vielen wichtigen Initia­tiven, die großteils gemeinsam von den Verkehrssprechern von ÖVP, SPÖ und FPÖ eingebracht worden sind. Die konstruktive Zusammenarbeit ist ja bekanntlich in der Vorwahlkampfzeit nicht selbstverständlich.

Oberstes Ziel bei allen gesetzlichen Maßnahmen, die wir im Verkehrsausschuss behandeln, ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, darum geht es auch bei den beiden eingebrachten Novellen. Die erste Änderung betrifft das Führerscheingesetz. Immer öfter kommt es vor, dass bei der theoretischen Prüfung mit technischen Hilfs­mitteln geschummelt wird. Um dem entgegenzuwirken, werden die Kandidaten, die unerlaubte Hilfsmittel verwenden und deren Prüfung dann auch nicht gewertet werden kann, nun eine neunmonatige Sperrfrist für den Folgeantritt bekommen.

Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse befahren und so Einsatzfahrzeuge und Rettungskräfte blockieren. Das Befahren der Rettungsgasse wird nun zum Vormerkdelikt und somit stärker sanktioniert.

Die zweite Novelle betrifft die StVO; durch sie können dann Rechtsabbiegeverbote für Lkw leichter von den regionalen Behörden verordnet werden. Leider gab es da in der Vergangenheit tragische Unfälle, die ein sofortiges Handeln notwendig machen, und wir alle sind uns einig: Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, dann können wir


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