Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 233

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Daher wurde vielerseits befürchtet, dass Lenkerinnen und Lenker bzw. Patientinnen und Patienten hier z.B. im Rahmen eines Planquadrats ungerechtfertigt kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden.

Es sollte eine scharfe und verlässliche Abgrenzung zwischen illegalen und legalen (etwa im Rahmen einer medizinischen Therapie verschriebenen oder eingenommenen) Suchtmitteln getroffen und weitere Konkretisierungen vorgenommen wer-den, um das Risiko von Fehlbeurteilungen zu verringern. Als mögliche gesetzliche Ergänzung wurde etwa vonseiten der Ärztekammer die Festlegung und Verankerung von sogenannten ,,Cut off-Werten" vorgeschlagen.

Eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Beeinträchtigung durch Drogen im Straßenverkehr und der damit verbundenen Rechtsfolgen sollte weiterverfolgt werden. Vielmehr sollten die betroffenen Ressorts und Experten wie etwa der Ärztekammer Grenzwerte festlegen, um zu vermeiden, dass Patienten krimi­nalisiert werden.

Ziel ist die Entwicklung eines von Experten getragenen, praxistauglichen Vorschlags, der die Chance hat, im Nationalrat die erforderliche 2/3 Mehrheit zu erhalten.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Inneres werden ersucht, die im Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerschein­gesetz geändert werden (144/ME), vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zu-stand befinden, im Sinne der in der Begründung erläuterten Präzisierung unter Einbeziehung von Experten (z.B. Österreichische Ärztekammer) weiterzuentwicklen und dem Nationalrat als Regie­rungsvorlage zu übermitteln.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Franz Eßl ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.55.23

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf das Führerscheingesetz, dessen Änderung wir im Ausschuss beschlossen haben und nun hier im Plenum diskutieren. Bei dieser Änderung gibt es folgende Schwerpunkte:

Es ist, glaube ich, im Sinne aller, dass, wenn jemandem aus dem Ausland der Führer­schein abgenommen worden ist, die Rücksendung des Führerscheins in den Ausstel­lungsstaat nach dem Entzug der Lenkerberechtigung erst nach Ablauf der Entzugs­dauer stattfindet. Es gibt weiters eine gesetzliche Grundlage für die Fahrprüfungs­ver­waltung, die geändert worden ist, die nun wesentlich einfacher ist.

Zwei Punkte, die von den Vorrednern auch schon angesprochen worden sind, sind auch für mich relevant. Das ist einmal die Sperrfrist bei der theoretischen Fahrprüfung,


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