Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 255

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Wer den offenen Dialog sucht, und das war das Spannende dann in der Diskussion mit all den Betroffenen, der kommt oft auf konstruktive Lösungsansätze – schauen wir uns einmal ein paar davon an!

Was wäre zum Beispiel, wenn wir ganz generell das Arbeitsrecht und das Wett­be­werbsrecht separat behandelten? Was wäre, wenn unzumutbare Arbeitsbedingungen in Mietwagen- und Taxigewerbe zielgerichtet sanktioniert und reguliert werden wür­den? Was wäre, wenn wir eine Differenzierung zwischen Fahrten, die man im Vor­hinein bestellt, und Fahrten, die man spontan machen will, festlegten?

Spielen wir das Spiel weiter! – Was wäre, wenn die KonsumentInnen in den Diskurs miteinbezogen werden würden und ihre Stimme ernst genommen werden würde? – Überraschung, weil: Genau in dieser Diskussion kommen die KonsumentInnen zu kurz.

Welche Konsequenzen hat die Novelle für KonsumentInnen? – Sie haben zumindest einmal vermutlich einen Beförderungsanbieter weniger zur Auswahl, bezahlen – das ist anzunehmen – voraussichtlich höhere Taxipreise und wissen immer noch nicht genau, wie viel sie bezahlen müssen, wenn sie einsteigen. Dass das allen KonsumentInnen gefallen wird, bezweifle ich.

Eines traue ich mich aber zu sagen: In Zukunft – und der Herr Kollege von der ÖVP hat auch über die Zukunft gesprochen – werden die KonsumentInnen noch viel, viel wich­tiger werden, weil – in einem Punkt waren sich nämlich alle meine Gesprächspartner einig – die Zukunft der Mobilität darin liegen wird, dass es noch viel mehr unterschied­liche Fortbewegungsmittel in Stadt und Land geben wird; Stichwort: Mikromobilität, E-Roller und noch vieles mehr. KonsumentInnen werden sich noch freier entscheiden können, wie sie von A nach B kommen wollen. Mobilität wird zur ganzheitlichen Dienst­leistung, und dafür braucht es digitale Marktplätze und smarte Kooperationsideen. Monopole und Machtgerangel werden uns nicht dorthin bringen.

Deswegen, meine Damen und Herren: Eröffnen wir eine solide ausführliche Diskussion mit allen Betroffenen und nehmen wir das Arbeitsrecht, die Kollektivverträge von beiden Seiten, von allen Seiten, die technologischen Entwicklungen und die Auswir­kungen auch auf die KonsumentInnen holistisch in Angriff! Genau deswegen habe ich heute eine Rückverweisung an den Ausschuss beantragt, und ich hoffe hier auf Ihre Unterstützung. (Beifall bei JETZT und NEOS.)

20.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.


20.03.42

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Kollegin Cox hat in ihrer Rede jetzt gerade gemeint, dass man ihr mitgeteilt hat, dass auch sogenannte Krankentransporte, als Beispiel genannt, betroffen wären.

Ich berichtige tatsächlich: „12. (1a) Eine Verordnung gemäß Abs. 1 ist auf folgende Fahrten jedenfalls nicht anzuwenden:

1. Fahrten, die aufgrund einer ärztlichen Transportanweisung durchgeführt werden“, et cetera, et cetera. – Das ist der sogenannte Krankentransport.

Ich kann hier gleich ergänzen: Fahrten im Zuge der Schülerbeförderung, im Rahmen eines Anrufsammeltaxis, bei Botenfahrten et cetera.

Also insofern ist Ihre Aussage nicht korrekt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hafenecker.)

20.04

 


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