Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. In der Früh ist Bewegung gut. – Danke schön. Das ist einstimmig.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Wahl einer Ordnerin/eines Ordners
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Aufgrund der Verzichtserklärung von Frau Abgeordneter Dr. Alma Zadić ist die Wahl einer Ordnerin oder eines Ordners vorzunehmen. Der Vorschlag des Klubs JETZT für den zu wählenden Ordner lautet auf den Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl.
Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch das Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.
Wird gegen die Abstimmungsform ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Wer mit dem Wahlvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. (Abg. Jarolim: Aber kann er das auch?!)
Ich bitte Sie dann, beim Herrn Abgeordneten Jarolim den Beweis anzutreten, dass Sie der Ordnungstätigkeit mächtig sind. – Ich danke schön.
Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)
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