Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 127

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jetzt schon in ihren Kollektivverträgen umgesetzt haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

12.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte, Herr Abgeordneter.


12.58.36

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Loacker, ein Wort: Die Landwirtschaft wäre froh, wenn sie ein Einkommen in entsprechendem Ausmaß hätte, sodass man eine Reduk­tion vornehmen kann. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir haben es leider nicht, das ist die derzeitige Situation. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Steuerreform bringt Entlastungen und Erleich­terungen für alle Schichten. Sie bringt aber vor allem auch – und das ist heute schon mehrfach erwähnt worden – Entlastungen, ohne neue Belastungen einzuführen und vor allem ohne umzuverteilen. Man nimmt nicht jemandem etwas weg, damit man je­mand anderem etwas geben kann, sondern man hilft wirklich aus dem System heraus. Es bringt keine neuen Schulden; und auch das ist sehr, sehr wichtig, denn davon wurden jahrelang genug gemacht.

Da immer wieder die gute Konjunktur ins Treffen geführt wird: Ja, meine Damen und Herren, es hat auch in der Vergangenheit – so wie es der ehemalige Staatssekretär Hubert Fuchs schon gesagt hat – viele Phasen der Hochkonjunktur gegeben, aber das Geld wurde für alles andere verbraucht, anstelle dass es wirklich dem Bürger zurückgegeben wurde. Deshalb, so glaube ich, ist diese Steuerreform ein erster guter Schritt. Sie bringt, wie schon erwähnt, Entlastungen für alle Personengruppen: Arbeit­nehmer, Pensionisten, Selbstständige, aber auch Bauern.

Für die Selbstständigen gibt es Entlastungen in der Sozialversicherung. Bei den Arbeit­nehmern und Pensionisten sind es bis zu 300 Euro im Jahr. Im Bereich der Selbst­ständigen, das haben wir schon gehört, gibt es viele Vereinfachungen für kleine Betriebe und Kleinstbetriebe sowie eine Verbesserung bei der Pauschalierungs­verordnung. Die Grenze der Umsatzsteuerpflicht wird von 30 000 auf 35 000 Euro angehoben, jene für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro. Dazu darf ich aus der Praxis berichten: Mit meinem kleinen Gasthof habe ich mich darüber manchmal wirklich geärgert. Wenn man zehn Tischdecken kauft, kann man sie nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben, sondern muss sie aktivieren. Daher sind das, wie ich glaube, die richtigen Schritte, dass man in solchen Bereichen wirk­liche Erleichterungen schafft.

Die Landwirtschaft – und da freue ich mich ganz besonders – wird durch diese Rück­vergütung der Krankenversicherungsbeiträge rund 50 Millionen Euro erhalten. Das, meine lieben Kollegen, kann aber nur der erste Schritt in Richtung Entlastung der Landwirte sein, denn – 2012 beschlossen, 2018 erstmals umgesetzt – die aus der neuen Einheitswertfeststellung resultierende Erhöhung der Sozialversicherungs­bei­träge war es, die die Landwirte massivst getroffen hat. Wenn man heute mit Bauern redet, weiß man, dass das der Grund ist, weshalb sie es nicht mehr schaffen, die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Auch wenn vieles damals vielleicht zwischen ÖVP und SPÖ koalitionär abgesprochen war, stößt bei mir heute noch immer auf das größte Unverständnis, dass alle neun Landwirtschaftskammerpräsidenten dieses Papier unterschrieben und gutgeheißen


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