Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 160

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

13.54.44

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Minister! Hohes Haus! Wir debattieren heute hier mit dieser Steuerentlastung eine Entlastung der Bevölkerung. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als Familien­sprecher der ÖVP hier aber doch noch einmal eine der wichtigsten Entlastungen der Regierung Kurz in Erinnerung rufe: Das war der Familienbonus, der 950 000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern eine Entlastung von über 1,5 Milliarden gebracht hat. Eine wirklich wichtige Entlastung!

Auch wenn Kollegin Meinl-Reisinger jetzt nicht im Saal ist: Natürlich hat diese Ent­lastung noch keine Auswirkung auf die Abgabenquote, auf die Steuerquote. Wenn sie dann eingepreist oder – besser gesagt – ausgepreist ist, dann wird auch die Steuer- und Abgabenquote durch diesen Familienbonus entsprechend sinken. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sprechen also von 700 Millionen Euro Entlastung im Zuge dieser Steuerreform, und der Herr Minister hat es bereits richtig gesagt: Diese 700 Millionen Euro sind im Budgetpfad, den wir gemeinsam beschlossen haben, eingepreist, und damit ist diese Entlastung auch unter keinen Umständen als Wahlzuckerl zu bezeichnen, sondern eine ganz wichtige Entlastung der österreichischen Bevölkerung.

50 Millionen Euro davon sind für die bäuerlichen Familien vorgesehen. Wie wichtig das ist, haben wir gerade auch in den letzten Tagen und Wochen gesehen, in denen uns vor Augen geführt wurde, wie schlimm sich die Dürrekatastrophe im vergangenen Jahr auf die Bauern ausgewirkt hat. Da war ein erster Schritt, dass die Regierung Kurz mit unserer Ministerin Elli Köstinger ein Soforthilfepaket, ein Dürrepaket beschlossen hat, das den Bauern fürs Erste gut geholfen hat, aber jetzt ist in dieser Steuerreform ein zweiter wichtiger Schritt zur Entlastung der bäuerlichen Familien vorgesehen und auch notwendig.

Es sind drei Maßnahmen, die ich besonders erwähnen möchte: Das ist zum einen die Senkung des KV-Beitragssatzes um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent – eine wich­tige Entlastung der bäuerlichen Betriebe. Als Zweites ist das auch eine Entlastung der bäuerlichen Pensionisten, auch eine Verwaltungsvereinfachung ist da vorgesehen, also verwaltungstechnische Erleichterungen.

Da die Zeit sehr kurz bemessen ist, möchte ich nur noch einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar den Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Herbert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen. – Frau Präsidentin, ich glaube, dieser Antrag liegt vor, ich brauche ihn nur in den Grundzügen zu erläutern. Es geht hier um technische Änderungen ...


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag ist nicht verteilt worden. Sie müssen ihn verlesen.


Abgeordneter Norbert Sieber (fortsetzend): Okay. Das ist viel. Gut, dann lese ich ihn vor. Also:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen

zum Antrag der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987,


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite