Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 161

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das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elek­tri­zitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­ge­setz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (984/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (687 d.B.) – TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Z 1a wie folgt:

„1a. In § 3 Abs. 1 wird nach der Z 35 folgende Z 36 angefügt:

„36. satzungsgemäße Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privatstiftung an ihre Begünstigten, soweit sie nicht über jene Leistungen hinausgehen, die die jeweilige Betriebskrankenkasse nach ihrer Satzung am 31.12.2018 vorgesehen hat,“ – (Abg. Krainer – ein Schriftstück zeigend –: Der ist verteilt worden!) „ent­sprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und technischen Wissenschaften, nicht jedoch Rehabilitations- oder Krankengeld.““

2. In Artikel 22 lautet ...


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Ich darf Sie jetzt unterbrechen. Wir haben die Meldung nicht gehabt, dass der Antrag verteilt wurde, aber wir haben gerade gehört, er ist verteilt worden. Er war ganz toll vorgebracht und ist besonders gut eingebracht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Abgeordneter Norbert Sieber (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich bedanke mich sehr herzlich für diese Erleichterung und möchte abschließend sagen: Mit dieser Steuer­reform bleibt den Menschen natürlich mehr Netto vom Brutto. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steu­ergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerb­steuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabga­ben­vergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkohol­steuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförde­rungs­beitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuer-


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