Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 172

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Wir haben in Österreich eines der besten Pensionssysteme überhaupt, und deshalb darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen zu 688 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a. In Artikel 1 lautet Z 1 wie folgt:

1. Im vierten Teil, Abschnitt I wird nach § 221 folgender Paragraf 221a samt Überschrift eingefügt:

„Prinzipien der Pensionsversicherung

§ 221a. (Verfassungsbestimmung) Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Versicherten, welche die Voraussetzungen nach diesem oder einem anderen Bundes­gesetz erfüllen, eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Dies wird gewährleistet durch:

1. eine solidarische Pflichtversicherung (Einkommenssolidarität und Risikosolidarität),

2. finanziert nach dem Umlageverfahren, einschließlich

3. einer gesetzlich näher zu bestimmenden Ausfallsgarantie durch staatliche Zu­schüs­se (Bundesmittel).“

b. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Bezeichnungen Z 2 bis 5.

*****

Was heißt das? Wir wollen, dass nicht die Schuldenbremse in den Verfassungsrang kommt, wir wollen, dass unser vorbildliches Pensionssystem in den Verfassungsrang kommt, denn dort gehört es hin, das sichert uns ab.

Ein Aspekt noch zu den Ausführungen des Kollegen Wurm: Wenn du behauptest, wir haben nie etwas gegen die Abschläge getan, dann stimmt das nicht, denn diese Abschläge sind von Schwarz-Blau erst eingeführt worden. Danke. (Beifall und Bravo­ruf bei der SPÖ.)

14.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Muchitsch, Stöger

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesthe­ater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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