Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 176

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Vogl,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses (689 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 1 lautet:

§ 1. (1) Der Bund stellt als Ersatz der Auswirkungen des Verbots des Pflegeregresses nach § 330a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, den Ländern für die Jahre 2019 und 2020 einen Fixbetrag aus dem Pflege­fonds von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Darauf sind jene Beträge, die gemäß § 330b ASVG zur Auszahlung gelangen, anzurechnen.

 (2) Die Aufteilung des auszuzahlenden Betrages auf die Länder erfolgt auf Basis des Ergebnisses der Endabrechnung gemäß § 4 des Bundesgesetzes über einen Zweck­zuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Einrichtungen, BGBl. I Nr. 85/2018, für das Referenzjahr 2018.

Begründung

Zu § 1:

§ 1 Abs. 1 sieht vor, dass durch den Bund als Ersatz für die Auswirkungen des Verbots des Pflegeregresses nach § 330a ASVG für die Jahre 2019 und 2020 ein Fixbetrag von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Der jeweilige Betrag beruht auf den Ergebnissen der von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) für das Jahr 2018 durchgeführten Endabrechnung. Diese Mittel werden durch eine Er­höhung der Dotierung des Pflegefonds aus Ertragsanteilen – in diesem Fall nur zu Lasten derjenigen des Bundes – finanziert. Von dieser Summe sollen die den Ländern gemäß § 330b ASVG gebühren-den Mittel zum Abzug gebracht werden.

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Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Birgit Sandler. – Bitte.


14.21.58

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Persönliche Assistenz ist für Menschen mit schwerer Behin­derung bereits einheitlich für die Arbeitswelt geregelt, aber im Freizeitbereich und in den Schulen schaut das anders aus. Daher unterstützen wir natürlich – weil wir ja selbst diesen Antrag auch schon eingebracht haben – den Antrag von Daniela Holzin­ger, dass es endlich bundesweit einheitliche Regelungen auch in diesen Bereichen geben soll. Menschen mit Behinderung haben das Recht, an allen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens teilzunehmen. Dafür brauchen sie manchmal eben etwas mehr Unterstützung, und wir sind in der Pflicht, so denke ich, sie ihnen zu geben.

 


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