„§ 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei
- Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 98 Euro
- Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 72 Euro
- Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 59 Euro
pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen.“
Weiters wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, eine Adaptierung der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen mit folgendem Inhalt noch vor dem 1. November 2019 zu erlassen:
§ 3 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet:
„§ 3. (1) Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 219 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung ist durch eine Bescheinigung gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960 oder einen Bescheid über die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 2 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952, gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992 oder gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 des Versicherungssteuergesetzes 1953 nachzuweisen.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte – das hat auch mein Kollege Wurm schon angesprochen –, ist die Tatsache, dass es in Österreich einen 13. und 14. Gehalt gibt, der den Österreichern sehr lieb ist. Diese 13. und 14. Sonderzahlung wird über die KVs geregelt. Wir wissen aber, dass in Österreich 2 Prozent der Arbeitnehmer über keinen solchen KV verfügen, für sie liegt es dann wohl im Ermessensspielraum beziehungsweise in der Vertragsgestaltung.
Wir wollen, dass auch diese Menschen in den Genuss des 13. und 14. Monatsgehalts kommen, und ich stelle daher einen Abänderungsantrag:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens, eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit dem
- Sonderzahlungen im Ausmaß eines zusätzlichen 13. und 14. vollen Monatsgehaltes, für all jene Bereiche, in denen solche nicht oder nicht mehr in einem Kollektivvertrag verankert sind, sichergestellt werden
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