Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 181

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

- eine Umgehung der Sonderzahlungen dadurch verhindert wird, dass wenn nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, jedenfalls gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt gebührt

- die steuerliche Begünstigung des Jahressechstels zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Abs. 1 und 2 EStG sowie der Entfall der Entrichtung des Wohn­bauförderungsbeitrags und der Arbeiterkammerumlage von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesichert wird,

- und ein weitgehender Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Auszahlung von Sonderzahlungen (wie etwa quartals­weise Auszahlung und Ähnliches) erhalten bleibt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, und ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Petra Wagner, Dr. Christian Ragger, Peter Wurm, Werner Neubauer

betreffend notwendige Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch No­vellierung des Normverbrauchsabgabengesetzes, Valorisierung der Freibeträge in § 35 EStG und Valorisierung der Beträge in der Verordnung für außergewöhnliche Belas­tungen

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 2.) Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial-versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Refundierung Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderungen

Die Streichung der Refundierung der NOVA für Menschen mit Behinderungen hat zu einer massiven finanziellen Mehrbelastung geführt, die teilweise die Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen verunmöglicht hat, vor allem im ländlichen Bereich und für Niedrigverdiener. Es führt sogar dazu, dass mobilitätsbehinderte Menschen, welche die öffentlichen Verkehrsmitteln nicht benützen können, sich bereits große Sor-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite