gen machen müssen ob und wie sie in Zukunft ihren Arbeitsplatz (meist mit niedrigem Gehalt) erreichen können. Zusammengefasst ist ein PKW für einen mobilitätsbehinderten Menschen mit Sicherheit kein Luxusgegenstand, sondern eine existenzerhaltende Notwendigkeit und somit bitte nicht mit einer Luxussteuer wie die NOVA zu belasten!
Valorisierung der Freibeträge in § 35 Einkommenssteuergesetz
Da die Freibeträge seit 1988 nicht valorisiert wurden, haben sie 65% ihres Wertes eingebüßt. Daher sind die Freibeträge entsprechend dem Wertverlust anzuheben, was wir in den im Gesetzesvorschlag angeführten Beträgen berechnet und berücksichtigt haben.
Valorisierung der Beträge in der Verordnung außergewöhnliche Belastung
Da es seit Einführung der Verordnung einen Wertverlust von ca. 40% gab, haben wir auch in diesen Beträgen den Wertverlust hinzugerechnet. Die bereits stattgefundene Erhöhung des KFZ-Betrags von 25% aus dem Jahr 2010 wurde von uns bereits mitberücksichtigt.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des Normverbrauchsabgabengesetzes dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:
Nach § 3 Z 4 NoVAG wird folgende Z 5 eingefügt:
„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderungen eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.
Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung nachzuweisen.“
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden ebenfalls ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des § 35 Einkommensteuergesetz dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:
§ 35 EStG Abs 3 lautet:
„(3) Es wird jährlich gewährt
bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von ein Freibetrag von Euro
25% bis 34% ............................................................ 124
35% bis 44% ............................................................ 164
45% bis 54% ............................................................ 401
55% bis 64% ............................................................ 486
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