Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 192

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Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie gemerkt haben, hat es während der Debatte einen großen Umfang an eingebrachten Abänderungs-, Zusatz- und Entschließungsanträgen gegeben. Aufgrund dieser Fülle an Anträgen wäre die Vorbereitung des Croquis für die Abstimmung während einer kurzen Sitzungsunter­brechung nicht möglich. Daher werde ich die Abstimmung zu den Tagesordnungs­punkten 2 bis 10 auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Die Parlamentsdirektion wird Ihnen allen rechtzeitig bekannt geben, wann wir diese Abstimmungen durchführen können.

Da eine Dringliche Anfrage vorliegt, werde ich die Sitzung kurz unterbrechen und um 15 Uhr – das ist in 2 Minuten – zum Aufruf der Dringlichen Anfrage gelangen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nom­men.)

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15.00.34 Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Cyberangriff, Desinformationsangriff und weitere Affären“ (4173/J)


Präsidentin Doris Bures (das Glockenzeichen gebend): Ich nehme nun die unter­brochene Sitzung wieder auf.

Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 4173/J.

Ich begrüße sehr herzlich Herrn Vizekanzler Dr. Clemens Jabloner in unserer Mitte. (Vizekanzler Jabloner erhebt sich von seinem Platz und verneigt sich zuerst in Rich­tung der Präsidentin, dann in Richtung der Abgeordneten.)

Da diese Anfrage inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Die ÖVP ist seit dem erfolgreichen Misstrauensvotum gegen Kanzler Kurz und seine Regierung vom 27. Mai 2019 in eine Reihe politischer Skandale verwickelt, welche in den meisten Fällen auch zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führten.

Die jüngste Affäre betrifft einen Datenabfluss aus der ÖVP-Parteizentrale. Bereits die Vorgeschichte belastet Kurz und die ÖVP: Im Nationalratswahlkampf 2017 hat die ÖVP die gesetzliche Wahlkampfkostenbeschränkung bewusst um Millionen überschritten – und damit ein Gesetz gebrochen.

 


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