Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 228

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mann der Wiener Grünen, David Ellensohn, hat nicht falsch gesagt: Millionäre kaufen die Politik. – Er hat auch die Entscheidung, mit Herrn Tojner zu agieren, bereut.

Allerdings, wie wir wissen, ist diese Flächenwidmung bis heute beständig und er könnte jederzeit, die Grünen könnten jederzeit einen entsprechenden Antrag stellen und diese Flächenwidmung revidieren.

Es ist nicht zu spät. Die Entscheidung der Basis gilt eigentlich noch immer, aber solange illegale Flächenwidmungen nicht korrigiert werden, sind die Grünen in meinen Augen nicht glaubwürdig, und das ist sehr schade, weil ich natürlich im tiefsten Herzen noch immer ein Grüner bin und es gerne wieder wäre. – Danke. (Beifall der Abgeord­neten Pilz und Rossmann.)

16.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

betreffend Sonderprüfung Familienfest

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage in der 88. Sitzung

Begründung

In einer Entschließung (85/E) vom 3. Juli 2019 hat der Nationalrat die Bundeskanzlerin dazu aufgefordert, „im Hinblick auf die Vorgänge im Zusammenhang mit der Organi­sation und Durchführung des ‚Familienfests im Schlosspark Schönbrunn‘ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nach­haltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergabe­rechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vor­gaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundes­ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Ver­dachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unverzüglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“

Grund für die beantragte Sonderprüfung war die fragwürdige Verwendung von minis­teriellen Mitteln für parteipolitische Zwecke. Das Fest hat dem Steuerzahler zumindest 230.000 Euro an Kosten verursacht.

Das Bundeskanzleramt hat am 14. August eine äußerst knappe Zusammenfassung seines Berichtes, jedoch nicht den gesamten Bericht veröffentlicht. Das Bundes­minis­terium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat seinen Bericht bis heute nicht veröffent­licht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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