Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 237

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Das haben Sie uns zur Genüge in der Regierung – in der letzten nämlich – vorgeführt, mit den aufgeblähten Kabinetten, den aufgeblähten Generalsekretariaten; und für die PR von Sebastian Kurz gibt es überhaupt keine Kostenobergrenze. Alles, was Sie von den anderen verlangen, gilt offenbar nicht für Sie!

Ich frage mich: Warum ist das eigentlich so? Warum gelten für andere Maßstäbe, die für die Österreichische Volkspartei nicht gelten? Wissen Sie, warum? – Weil Sie ein­fach abgehoben sind! Für mich sind Sie eine abgehobene Partie, die glaubt, dass sie so viel Geld ausgeben kann, wie sie will. Der ÖVP-Leitspruch: Geld regiert die Welt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie führen die Öffentlichkeit und die Men­schen in Österreich nicht nur hinters Licht – nein! –, sondern Sie verschaffen sich damit auf hinterlistigste Art und Weise einen Wahlkampfvorteil. Sie können mir nicht sagen, dass es keinen Unterschied macht, ob eine Partei in einem Wahlkampf 6 Millionen Euro mehr ausgibt oder nicht! Daher haben Sie geschummelt und damit die Gesetze gebrochen.

Sebastian Kurz predigt Zuverlässigkeit und Stabilität, zieht als Missionar durchs ganze Land und erzählt uns, wie toll er nicht ist. Die Doppelmoral aber von der ganzen Geschichte, die Doppelmoral der ÖVP kennen wir schon zur Genüge, nämlich die zwei Gesichter des Sebastian Kurz: Wasser predigen und Wein trinken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber und Pilz.)

16.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.


16.59.40

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Justizminister! Bei allem Respekt vor Ihrem – nennen wir ihn akademi­schen – Zugang zur Fragestellung und zu den Dingen, die Gegenstand dieser Dring­lichen Anfrage sind: Es geht hier nicht um eine rechtstheoretische Vorlesung, und es geht hier nicht darum, uns zu erklären, wie sich die gesetzliche Lage in Österreich in welchen konkreten gesetzlichen Materien widerspiegelt.

Wie diese Regelungen ausschauen, wissen wir alle. Dass die Unschuldsvermutung ein hohes Gut ist, wissen wir alle. Dass Verfahren nicht in der Öffentlichkeit geführt wer­den – sollen, sage ich dazu –, wissen wir alle. Wir wissen alle, dass Details irgend­welcher Ermittlungshandlungen nicht Gegenstand des Plenums hier sein können und sollen. Ich würde mich im Übrigen sehr darüber freuen, wenn der Justiz- und der Er­mittlungsapparat insgesamt von sich behaupten könnten, derartig dicht und geschlos­sen zu sein, dass wir über diese Dinge gar nicht zu diskutieren bräuchten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Nehammer.)

Worum es aber geht, ist aus meiner Sicht doch etwas ganz anderes: Es geht auch um eine Form von Problembewusstsein, Herr Justizminister, und da frage ich Sie schon: Stört Sie das nicht? Stört Sie das nicht, dass hier – und jetzt bin ich weit davon entfernt, ein Adorant des Peter Pilz zu sein; ich glaube, uns trennt viel, viel mehr, als uns verbindet – ganz klar und für jeden nachvollziehbar problematische personelle Ver­bindungen aufgezeigt werden, problematische Verbindungen zwischen Ermittlungsbe­hörden und dem Gegenstand der Ermittlung: der ÖVP? Stört Sie das nicht?

Das muss ich Sie fragen, und da hätte ich mir schon, abseits von Ermittlungsdetails, auch eine Auskunft von Ihnen erwartet. Da kann man doch nicht einfach zur Tages­ordnung übergehen! Selbst wenn sich alle Beamten dort drinnen hochgradig korrekt verhalten, so müssten Sie doch alles unternehmen, um das Restrisiko auszuschalten,


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