,Abweichend davon kann in mobilen Blutspendeeinrichtungen anstelle der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Spendern über die Zulassung zur Vollblutspende aufgrund eines standardisierten Anamnesebogens und nach den Vorgaben eines hiefür qualifizierten und zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes durch hiefür qualifizierte Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege entschieden werden, wenn diesen diese Aufgabe gemäß §§ 12 Abs. 3 iVm 15 Abs. 1 und 2 GuKG übertragen wurde und in Zweifelsfällen eine unmittelbare Rückfrage bei einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist.ʼ“
Begründung
Zu a) (Z 1 (§ 7 Abs. 6)):
Es soll während des Betriebs einer mobilen Blutspendeeinrichtung („Blutspendeaktion“, die tage- oder stundenweise außerhalb einer ortsfesten Blutspendeeinrichtung stattfindet) gewährleistet sein, dass eine unmittelbare Rückfrage bei einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist, um den Gesundheitsschutz von Spender und Empfänger sicherzustellen.
Zu a) bis c) (Z 1 bis 3 (§ 7 Abs. 6 und 7, § 9 Abs. 2)):
Aus Gründen der Patienten- und Produktsicherheit soll der Betrieb einer Blutspendeeinrichtung und die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen nur in Anwesenheit eines zur selbstständigen Berufsausübung in Österreich berechtigten Arztes, der die hiefür entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten aufweist, zulässig sein. Abweichend von diesem Grundsatz soll es ermöglicht werden, dass bei mobilen Blutspendeeinrichtungen von der Anwesenheit eines hiefür qualifizierten Arztes unter den normierten Voraussetzungen abgesehen werden kann. Diese Maßnahme stellt eine ausreichende Verfügbarkeit von Blutkonserven sicher und entspricht auch einer in der Blutkommission besprochenen und festgelegten Empfehlung.
Mit der Abänderung des Initiativantrages werden weiters redaktionelle und legistische Präzisierungen getroffen.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der verteilte Antrag wurde in den Grundzügen erläutert und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir jetzt wirklich schwer. Wir sind zwar in Wahlkampfzeiten, aber ich bin persönlich doppelt enttäuscht über die Ausführungen der freiheitlichen Gesundheitssprecherin. Ich finde es wirklich schade, dass Norbert Hofer nicht hier ist, denn ich glaube, dass er das nicht unterstützen würde, nämlich diese Ausführungen und all das, was jetzt erzählt worden ist, und diese Geringschätzung, die da durchgekommen ist (Abg. Schimanek: Wovon redest du jetzt?) gegenüber Menschen, die in Österreich im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege tagtäglich wertvollste Arbeit leisten. Das war so etwas von beschämend! Ich bin wirklich enttäuscht über das, was da passiert ist.
Kurz zur Vorgeschichte: Das Österreichische Rote Kreuz kommt zu uns und sagt: Wir müssen Blutspendeaktionen absagen, weil es nicht mehr möglich ist, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die diese auch betreuen. Machen wir doch bitte auch in Österreich
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite