Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 290

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,Abweichend davon kann in mobilen Blutspendeeinrichtungen anstelle der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Spendern über die Zulassung zur Vollblutspende aufgrund eines standardisierten Anamnesebogens und nach den Vorgaben eines hie­für qualifizierten und zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes durch hiefür qualifizierte Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Kran­kenpflege entschieden werden, wenn diesen diese Aufgabe gemäß §§ 12 Abs. 3 iVm 15 Abs. 1 und 2 GuKG übertragen wurde und in Zweifelsfällen eine unmittelbare Rück­frage bei einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist.ʼ

Begründung

Zu a) (Z 1 (§ 7 Abs. 6)):

Es soll während des Betriebs einer mobilen Blutspendeeinrichtung („Blutspendeaktion“, die tage- oder stundenweise außerhalb einer ortsfesten Blutspendeeinrichtung statt­findet) gewährleistet sein, dass eine unmittelbare Rückfrage bei einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist, um den Gesundheitsschutz von Spender und Empfän­ger sicherzustellen.

Zu a) bis c) (Z 1 bis 3 (§ 7 Abs. 6 und 7, § 9 Abs. 2)):

Aus Gründen der Patienten- und Produktsicherheit soll der Betrieb einer Blut­spende­einrichtung und die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen nur in Anwesenheit eines zur selbstständigen Berufsausübung in Österreich berechtigten Arztes, der die hiefür entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten aufweist, zulässig sein. Ab­weichend von diesem Grundsatz soll es ermöglicht werden, dass bei mobilen Blutspende­ein­richtungen von der Anwesenheit eines hiefür qualifizierten Arztes unter den normierten Voraussetzungen abgesehen werden kann. Diese Maßnahme stellt eine ausreichende Verfügbarkeit von Blutkonserven sicher und entspricht auch einer in der Blutkommis­sion besprochenen und festgelegten Empfehlung.

Mit der Abänderung des Initiativantrages werden weiters redaktionelle und legistische Präzisierungen getroffen.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der verteilte Antrag wurde in den Grundzügen erläutert und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.


19.24.32

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir jetzt wirklich schwer. Wir sind zwar in Wahl­kampf­zeiten, aber ich bin persönlich doppelt enttäuscht über die Ausführungen der freiheitlichen Gesundheitssprecherin. Ich finde es wirklich schade, dass Norbert Hofer nicht hier ist, denn ich glaube, dass er das nicht unterstützen würde, nämlich diese Ausführungen und all das, was jetzt erzählt worden ist, und diese Geringschätzung, die da durchgekommen ist (Abg. Schimanek: Wovon redest du jetzt?) gegenüber Men­schen, die in Österreich im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege tagtäglich wertvollste Arbeit leisten. Das war so etwas von beschämend! Ich bin wirklich enttäuscht über das, was da passiert ist.

Kurz zur Vorgeschichte: Das Österreichische Rote Kreuz kommt zu uns und sagt: Wir müssen Blutspendeaktionen absagen, weil es nicht mehr möglich ist, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die diese auch betreuen. Machen wir doch bitte auch in Österreich


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